Ausziehen vorm Arzt Pflicht?

13 Antworten

Du bist zumindest verpflichtet, den Amtsarzt in die Lage zu versetzen, ein fundiertes medizinisches Gutachten zu erstellen. Und dazu kann unzweifelhaft auch die Begutachtung des gesamten unbekleideten Beines oder sogar beider Beine notwendig sein, wenn es um Haltungsfragen oder muskuläre Probleme geht.

Weigerst du dich und kann der Amtsarzt infolgedessen kein Gutachten erstellen, solltest du günstigstenfalls mit einer Sanktion rechnen.

§ 62 SGB I Untersuchungen

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.


§ 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung

(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.

(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

@VirtualSelf

Richtig! Der Amtsarzt ist nun nicht der Hausarzt. Er muss objektiv sein, den Patienten gründlich untersuchen um sein Gutachten machen zu können, damit weiter die erforderlichen medizinischen Leistungen gewährleistet sind. Während der Hausarzt sich oft als Anwalt seines Patienten fühlt und ihm zuliebe zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Nun ja, ein Arzt darf dich zu nix zwingen, wozu du nicht bereit bist. Es sei denn es ist eine polizeiliche Maßnahme, aber die liegt ja in deinem Fall nicht vor.

Sicherlich ist es für den Arzt hilfreich, wenn er dich ohne Klamotten untersuchen kann, aber wenn es dir unangenehm ist, dann sag es ihm einfach. Ich selber musste auch schon mal zum medizinischen Dienst beim Arbeitsamt. Dort wollte die Ärztin eine Urinprobe haben. Sie sagte, ich hätte gerne eine Urinprobe von ihnen um sie auf Drogen zu testen. Da habe ich gesagt, Ne. Hätte sie es anders formuliert, hätte ich höchstwahrscheinlich auch Nein gesagt, aber die Aussage mit der Droge reichte schon.

Zur Zeit bin ich ja auch in stationärer Behandlung in einer psychosomatischen Klinik. Dort wird man am Aufnahmetag auch ärztlich untersucht, also körperlich. Die Ärztin wollte auch das ich mich dann bis auf die Unterwäsche ausziehe. Das wollte ich aber nicht, und so haben wir uns geeinigt, erst oben dann unten. War auch ganz gut, das ich eine Bluse an dem Tag anhatte, denn die konnte ich auch soweit anlassen, nur halt aufknöpfen. Dann ging es, aber ich käm nie auf die Idee mich komplett zu zeigen.

Oder bspw. beim Therapeuten der die Gesprächsgruppe in der Klinik leitet, der ist auch Arzt. Ich musste letztens zu dem hin, weil ich Probleme mit dem Bein hatte und nicht vernünftig laufen konnte. Der erste Gedanke der kam, war hoffentlich muss ich meine Hose jetzt nicht ausziehen. Wurde zum Glück auch nicht gefordert, aber wenn hätte ich nein gesagt. Denn das hätte unser miteinander nur gestört, zumal ich ja auch wusste das ich noch ein paar Wochen in der Klinik bin, und ich 4mal 50min bei ihm Gesprächsgruppe habe.

Wie du merkst, als Patient hast du auch deine Rechte und darfst auch ganz klar deine Meinung und deinen Willen äußern. Wenn du was nicht möchtest, sage NEIN. Du bist auch nicht verpflichtet dich dafür rechtzufertigen. Man muss nichts über sich ergehen lassen, was man auch nicht wirklich möchte, außer halt bei Pflichtterminen.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Hallo Shylenn,

es kommt natürlich auf die Art oder/und den Grund der angeordneten Untersuchung an.

Natürlich musst Du für die ärztliche Untersuchung nur die Körperteile frei machen, die für die Untersuchung wichtig sind.

Hast Du Knieprobleme, musst Du natürlich nicht den Oberkörper frei machen...!

Wenn Du Probleme mit Deiner Religion hast, so besteht die Möglichkeit, dass ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei ist.

Ansonsten kannst Du davon ausgehen, dass der Amtsarzt keine näheren oder intime Interesse an Deinem Körper haben wird...!

Lg,

Gerd

Hi Gerd.

Mein Onkel heißt auch so.

Glücklicherweise durfte ich die Sachen alle anlassen, es war keine körperliche Untersuchung nötig, weil alles beim Alten ist.

Eltern... ja, die würden nicht mit kommen, Mama ist tot, Vatter hat keinen Bock. Bin ja auch schon etwas älter, da bräuchte ich sie nicht zu.

Aber mir ist das halt peinlich, es gibt Ärzte die wollen einen bis auf die Unterwäsche nackt und das dauert lang bis man sich wieder anziehen muss. Um auf einer geraden Linie zu laufen, muss ich nicht nackt sein... will ich auch nicht. Aber naja, ich habs überstanden.

Hey,

alsomüssen tust du nix ! Aber wie schon gesagt wurde, mach das mal lieber, bevor dir Nachteile entstehen. Dabei kann dir ja nix schlimmes passieren.

Wo ich vorsichtig wäre, wär beim Blutabnehmen und so. Ich hab immer das Gefühl, Amtsärzte sind die, die sonst keiner haben will. Blutabnehmen gilt als Körperverletzung und deshalb musst du das nicht zulassen. Bei meinem letzten Termin beim Betriebsarzt habe ich das Blutabnehmen verweigert. Bin dann zum Hausarzt, hat mich zwar 60€ gekostet, aber bevor ich mich masakrieren lasse....Davor das Mal hatte ich nämlich vom Amtsarzt eine richtig fette Beule am Arm...als ich ihm das als Grund für die Verweigerung nannte, tat er so als sei das ganz normal. Unverschämtheit- das hatte ich vorher noch nie !

Also, solang er dich nicht pieksen will, würde ich mitmachen. Ansonsten musst du gucken, ob du meinst, ihm vertrauen zu können.

Kann ich denn meinen Hausarzt bitten, diese Untersuchung zu machen und die Ergebnisse kommen dann bei dem anderen Arzt an?

Ich lasse mich von keinem stechen außer von meinem Hausarzt, eher beiße ich dem fremden Arzt die Finger ab, ich hab panische Angst vor Nadeln. Lediglich mein Hausarzt schafft es und nimmt immer die kleinste Nadel die er da hat.

Warum hat das 60€ gekostet? Ich hab noch nie was bezahlt fürs Blutabnehmen.

@Shylenn

Ja, das geht mir auch so :-) Außer meinen Hausarzt lass ich auch keinen mehr an meine Adern !

Ich glaube nicht, dass du die komplette Untersuchung beim Hausarzt machen kannst, du musst wohl schon vorstellig werden beim Amtsarzt. Aber das mit dem Blutabnehmen geht. Der Amtsarzt wird zwar nicht begeistert sein (die sind dann immer beleidigt) aber das ist ja nicht dein Problem.

Ich musste 60€ für die Laboruntersuchung des Blutes zahlen. Das war so, weil diese Untersuchung nicht medizinisch nötig war. Hätte ich das beim Amtsarzt gemacht, hätte mein Arbeitgeber das bezahlt.

Verpflichtet bist du zu nichts.... Sollte das "ausziehen" aber nötig sein, um eine Krankheit für die Arge zu bestätigen, dann wäre es für dich natürlich besser... Besonders wenn es ums Geld geht... Denn wenn der Amtsarzt diese Krankheit nicht bestätigen kann, wird dir die Arge eventuell( ganz sicher sogar) eine bestimmte Leistung nicht bewilligen.

Ein Arzt hat übrigens schon viele Patienten gehabt...und dem isses schnuppe, wie du nackt aussiehst....oder eben oben ohne...

Ich hab ein Problem mich auszuziehen, ich kann ihm aber die Hosenbeine hochkrempeln und ihm den Rücken frei machen, behindern will ich ihn nicht bei der Arbeit. Nur nicht da stehen wie ein Streichholz.

Er wird mich an den Schienbeinen untersuchen und ich halte es da nicht für nötig, meine ganze Hose auszuziehen.

Das müsste doch gehen odeR?

@Shylenn

Ach so...es geht dir nur ums pure "Nackigsein"....das kann ich sogar verstehn.... Ein guter Arzt würde das von seinen Patienten nicht verlangen...(wenn es nicht dringend nötig ist).

@Anettchen2010

Nein, er sucht nicht nach einem bestimmten Muttermal oder so, es geht mir nur darum vor einem fremden Menschen da nackt rumzustehen.

@Shylenn

Der Arzt entscheidet letztlich, wie weit Du Dich entkleiden musst, nicht Du. Du kannst aber dem Arzt Dein Problem schildern.