Ausziehen unter 25 Arbeitslos

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Deine Frage wird, in ähnlicher Form, hier immer wieder gestellt. Und ich finde das prima. Denn es zeigt das ihr jungen Leute euch erst schlau macht und dann handelt.

Hier werden zum Teil erst unqualifizierte Kommentare gegeben und oft auch Antworten die nicht zutreffend sind. Dazu kann aber Gute Frage net nichts. Die Admins tun auch was sie können.

Aber zum Thema unter 25 Jahren ausziehen:

Immer wieder kommt als allgemeine Antwort diese dumme Verallgemeinerung das junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr nicht ausziehen können / dürfen.

Es kommt immer auf die Besonderheiten des Einzelfalles an. Wer volljährig ist, also das 18. Lebensjahr erreicht hat kann ausziehen und wohnen wo er es möchte.

Ebenso ist man nicht an ein Bundesland gebunden. Wenn jemand z,. B. mit seinem Freund / seiner Freundin zusammenziehen will dann kanst er das.

Bedürftigkeit der Eltern, bzw. Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern kannst du im Prinzip auch ausser Betracht lassen. Sie besteht zwar nach dem BGB für Verwandte ersten Grades. Aber erst ab einem Jahreseinkommen von über 100000,- €. Das Betrifft also nur Leute die über 8000,- € monatlich an Einkommen haben.

Lass dich hier also nicht mit allgemeinen Sprüchen das man bis 25 zu Hause bleiben muss abfertigen.

Und alle Sprüche von wegen: suche erst mal Arbeit, leiste erst mal was, du machst es dir auf Kosten der Steuerzahler bequem usw. ignoriere einfach. Das sind Leute die nicht wissen das man in Deutschland möglicht Anfang bis Mitte 20 sein muss, eine Ausbildung haben muss und wenn möglich noch 10 Jahre Berufserfahrung haben sollte.

Und als nächtes kommt dann das Argument ich arbeite schon xx Jahre und zahle für die Hartz 4 Empfänger die vorm Fernseher hängen.

Einzig und allein der Einzelfall ist entscheidend.

Viele hier wissen nicht einmal das man unter bestimmten Umständen Hartz 4 beziehen kann und nur die finanzielle Leistung erhält. Aber mit dem Jobcenter hat man gar nichts zu tun. Man braucht keine Bewerbungen schreiben. Man muss nicht beim Jobcenter vorstellig werden in bestimmten Abständen, und man muss auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, oder vermittelbar sein.

Wenn du mehr dazu wissen willst kannst du mir gern eine PN schreiben.

MfG Michael

MichaelSelm Mich würde interessieren wie das funktionieren soll das man nur die finanzielle Leistung erhält?  Und was sind die bestimmten Umstände? 

(2a) 1Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

 

1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

 

2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

 

3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.   

<a href="http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm" target="_blank">http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm</a>  

... ''4Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.''


... und mit ''schwerwiegenden sozialen Gründen'' sind nicht irgendwelche Streitigkeiten gemeint, sondern wirklich unerträgliche Zustände.

Ja ich weiß, das streitigeiten kein Grund dafür sind, trotzdem ist es für mich sehr belastend, und das senkt meine Lebensqualität schon sehr, wenn ich ehrlich bin.

zu 2. Wenn ich also zum Amt gehen würde, und vorschlagen würde in eine Größere Stadt zu ziehen, wo der Arbeitsmarkt viel Stärker ist, das ich dann eine Chance hätte dort eine Wohnugn bezahlt zu kriegen, oder verstehe ich das falsch?

@WhitewoIf

Bezüglich 2.): Das ist wohl eher für definitive Stellenzusagen (= mit unterschriebenen Arbeitsvertrag) gedacht. Aber du kannst ja mal bei deinem Sachbearbeiter fragen.

Punkt 2 müsste dann doch für ihn in Frage kommen, wenn er weiter weg einen Job findet.

Ich denke, dass das Arbeitsamt lieber eine Wohnung (mit)finanziert, wenn jemand Arbeit hat und deshalb keine Stütze mehr benötigt.

@Casa111

Naja es wäre aber blöd, wenn man dann einen Job bekommt, aber die erste zeit nicht arbeiten kann, weil, man ja noch garnicht dort wohnt, und wie gesagt ohne PKW wäre es auch sehr schwierig bis unmöglich zu arbeitszeiten dort hinzukommen.

Für Dich wäre eine Wohngemeinschaft am günstigsten.Muss ja nicht unbedingt in Deinem Heimatort sein.Dann gehst Du zu Deinem Brötchengeber und erkundigst Dich,welche Unterstützung Du beantragen kannst.Und schreibe Bewerbungen noch und noch.Gehe auch selbst in Einrichtungen und frage nach einem Job.Und sieh zu,das das Leben in der Familie etwas erträglicher wird.Nicht immer sind nur die anderen Schuld.

wenn du deinen kreis über die 20 km hinaus vergrößern würdest, könntest du unter umständen arbeit finden, die es dir erlaubt, näher zu deinem job zu ziehen. wieso willst du zuhause raus, aber nicht weiter weg als 20 km????? es gibt arbeit, leider nicht immer in heimatnähe.

Gegen umziehen hätte ich so nix, nur weiß ich ja nicht wo ich dann die erste zeit verbingen sollte wenn ich woanders einen Job hätte, und Pendeln wäre schlecht, da ich kein Pkw habe, und die Busse nicht oft fahren.

@WhitewoIf

firmen, die dich einstellen möchten, sind dir auch meist gerne behilflich bei der wohnungssuche. frag einfach nach, beim vorstellungsgespräch. viel glück.

Wenn es bei euch in der Gegend keine Arbeitsstelle für dich gibt, dann musst du dich anderweitig hin orientieren.

Rede diesbezüglich mal mit dem Arbeitsamt und ich denke, wenn du einen Job hast, dann wird sich auch eine Wohnmöglichkeit für dich ergeben.