Ausziehen U25 in Ausbildung?

5 Antworten

Du würdest, da in Ausbildung, noch das Kindergeld bekommen, und Deine Eltern müssten ggf. noch etwas Unterhalt zahlen. Wie viel, hängt davon ab, wie viel sie verdienen.

pinki1900 
Fragesteller
 17.10.2018, 09:44

Meine Mutter ist HArtz4 Empfängerin, ich kriege von ihr garnix

markusher  17.10.2018, 10:18

bei dem einkommen ist kein unterhalt mehr zu zahlen.

Da du sowieso schon ein "Spezial-Fall" bist, wird es wohl besser sein, wenn du das mit dem Amt klärst. Für junge Erwachsene, welche in der Ausbildung sind, gibt es aber oftmals noch andere Möglichkeiten als eine eigene Wohnung (z. B. Wohngemeinschaften usw.)

wenn das jugendamt bei dir bereits involviert ist und eine härtefall prüfen wird, dann stehen deine chancen recht gut. sobald du den darfschein hast vom jugendamt, wendest du dich ans jobcenter und beantragst:

  • leistungen zum lebensunterhalt
  • zusicherung einer wohnung
  • kautionsdarlehen
  • renovierungskosten
  • wenn nötig umzugskosten
  • erstausstattung (listen bei google suchen)

du reichst dazu folgendes mit ein:

  • kopien der auszüge girokonto, tagesgeldkonten, sparbücher, sparanlagen der letzten drei monate
  • kopien wenn vorhanden von versicherungen, lebensversicherungen, altersvorsorge
  • kopien über vermögen
  • kopie ausbildungsvertrag

die anträge auf alg2 findest du hier:

https://www.arbeitsagentur.de/content/1463061318106#1478809808529

wenn du weiterführende fragen oder infos suchst, kannst du dich auch gerne ans forum wenden: www.elo-forum.org

Du hast mit Kindergeld ca. 1050 Euro zur Verfügung. Dazu käme noch Unterhalt Deiner Eltern.

Damit kannst Du eine eigene Wohnug bezahlen. Ich denke nicht, dass das Jugendamt da noch was extra bzahlt.

Du kannst  eigentlich ganz ohne Hilfe ausziehen.

markusher  17.10.2018, 09:57

das jugendamt zahlt hier eh nichts.

beangato  17.10.2018, 10:04
@markusher

... nicht, ...da noch was extra bzahlt.

Steht schon da.

markusher  17.10.2018, 10:16
@beangato

noch einmal: das jugendamt hätte eh nichts bezahlt und wird auch nichts zahlen, es ist nicht ihre zuständigkeit. hier ist das jobcenter am ball und der richtige ansprechpartner.

beangato  17.10.2018, 10:20
@markusher

Auch das JC hat nichts damit zu tun. Mit dem Einkommen gibt es kein Geld vom Amt.

markusher  17.10.2018, 10:21
@beangato

wieder falsch. es wird der bedarf geprüft und wenn ts in münchen lebt, dann ist sogar davon auszugehen, dass sie leistungen erhält ergänzend. denn von dem einkommen, kann sie sich nicht einmal ein wohnklo leisten.

pinki1900 
Fragesteller
 17.10.2018, 10:14

Genau, weil man in München so günstig lebt haha

beangato  17.10.2018, 10:26
@pinki1900

Dein Regelsatz liegt bei 416 Euro, dazu kommt noch die angemessene Miete - 660 Euro für 1 Person.

Du hättest 26 Euro weniger -- rundgerechnet..

850 Euro netto im Monat???

Davon muss jeder Hart4 Emfänger leben und auch millionen von Rentnern bekommen soviel.

Wirst wohl lernen müssen von dem geld leben zu können.

markusher  17.10.2018, 10:17

das prüft das jc dann auf antragstellung. wenn die miete nicht gedeckt werden kann vom eigenen einkommen, dann gibts nach bab noch aufstockende leistungen.