ausziehen mit 21 Jahren ohne festen Job?
- 21 Jahre alt
- Angefangene Ausbildung / nach ein paar Monaten abgebrochen
- 1 Jahr lang ein Praktikum gemacht
- 2 Jahre lang tätig gewesen als Minijobber (450€/monatlich)
- ca 2 Jahre unofficiel Geld verdient (im Internet)
So, mein Problem ist es jetzt ich will unbedingt aus meinem Elternhaus ausziehen egal wie es finanziell für mich aussieht. Aber ich bin erst 21 und habe keine feste Geldquelle und weiß garnicht wie ich hier ausziehen kann. Gibt es eine Möglichkeit Hartz 4 zu beantragen + eine eigene Wohnung ? Das wäre jetzt mein Plan, und währenddessen würde ich mir auch eine neue Ausbildung suchen. Nur weiß ich garnicht wo ich anfangen soll. Bei welchem Amt soll ich mich informieren? Und ist es überhaupt möglich ?
10 Antworten
nur dann:
1. § 22 Abs. V SGB bestimmt für ALG II-Empfänger, die das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, wann der eigenen Wohnraum außerhalb der
elterlichen Wohnung ausnahmsweise finanziert wird.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden für die Zeit nach einem
Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der
kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft
zugesichert hat.
Der kommunale Träger ist in den folgenden Fällen zur jedoch zur Zusicherung verpflichtet,
Nr. 1) wenn die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen
Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils
verwiesen werden kann,
Nr. 2) der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
Nr. 3) ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Eine genauere Definition, was "schwerwiegende soziale Gründe" oder
"sonstige, ähnlich schwerwiegende Gründe" sind, wird im Gesetzestext
nicht näher definiert. Dies ist zuvörderst im Gespräch mit dem
zuständigen Mitarbeiter zu klären. Maßgebend ist stets der Einzelfall.
Als Anhaltspunkte können zunächst die Empfehlungen des "Deutschen
Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V." dienen. Danach liegen
schwerwiegende soziale Gründe unter anderem vor, wenn zum Zeitpunkt der
Antragstellung
- eine schwere Störung der Eltern-Kind-Beziehung besteht. Mithin das
Zusammenleben von Eltern und der Person unter 25 Jahren aus physischen
und/oder psychischen Gründen nicht mehr möglich ist oder ein
Zusammenleben wechselseitig nicht mehr zumutbar ist,
- oder ohne Umzug Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Person unter 25 Jahren besteht.
(quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/ALG-II-U25-Auszug-spezieller-Fall--f262849.html)
Das Jobcenter finanziert dir nur dann eine eigene Unterkunft, wenn du beweisen kannst, dass es bei deinen Eltern nicht mehr zumutbar ist. Und als "Dank" dafür darfst du dann monatlich Rechenschaft über deine Bemühungen bei der Arbeitssuche ablegen - oder mit Sanktionen rechnen...
Also vermutlich nicht ganz das, was du dir vorgestellt hattest.
Wenn du überhaupt zu einem Amt gehst, würde ich auf jeden Fall das Arbeitsamt vorschlagen - die können dir möglicherweise tatsächlich helfen.
Bemühe dich doch, noch in diesem Jahr eine Ausbildung zu beginnen - wo Azubis abspringen, werden auch jetzt noch Plätze frei! Such nach Stellen, die so weit weg von deinen Eltern sind, dass dir BAB zusteht/ deine Eltern dir eine eigene Wohnung zahlen müssen.
Sollte das nicht hinhauen, darfst du auch offiziell arbeiten gehen. Die Zeiarbeit nimmt wirklich fast jeden! Damit verdienst du zwar kein Vermögen, aber für ein Wohnklo mit Kochgelegenheit sollte es gerade mal so reichen.
Nochmal ganz einfach: an seiner Stelle würde ich mir einen Job oder eine Ausbildung suchen, und mir selbst helfen, statt um HartzIV zu betteln mitsamt den "Nebenwirkungen"
Da das jobcenter immer auch Kontoauszüge verlangt, könnten die zwei "unofficiel"len Jahre ganz schnell zum Problem werden...
Wenn er einfach arbeiten geht oder eine neue Ausbildung beginnt, fragt kein Schwein danach.
Du kannst zwar AlG 2 beantragen, aber bis du 25 bist, wirst du darauf verwiesen, dass du ja bei deinen Eltern leben kannst.
Eine eigene Wohnung kannst du nicht finanzieren. Du würdest ohne festes Einkommen auch gar keine bekommen.
Was wenn es große Schwierigkeiten in der Familie gibt?
Große Schwierigkeiten sind relativ und liegen im Auge des Betrachters.
Ja, das ist wahrscheinlich die richtige Antwort
Die hast du dir vermutlich dann selber eingebrockt, weil du keine Ausbildung zustande bringst.
Die Schwierigkeiten die angeblich vorhanden sind müssen nachgewiesen und abgesegnet sein. Ansonsten keine Chance und mit einrr Lüge kommt man nicht weit und schneidet sich ins eigene Fleisch
Nein alle unter 25 müssen sofern keine Gefährdung von zu hause einhergeht Zuhause wohnen bleiben oder aufgrund einer Arbeitsaufnahme ein Umzug nicht notwendig ist. Gilt ab Januar auch als Gesetz, sodass die unter 25 Jahren wieder nsch hause müssen ohne oben genannten Gründen.
Wenn du es selbst finanzieren kannst oder deine Eltern kannst du natürlich ausziehen. Aber aus Juchs und dollerei bezahlt kein Jobcenter
Bis 25 sind deine Eltern für dich zuständig da ist es nicht so einfach eine eigene Wohnung zu beziehen ! Es sei den es gibt einen grund das dass zusammen leben mit deinen Eltern nicht mehr geht !Erst Job dann Wohnung
Wer Leistungen will, kann sich nicht aussuchen, zu welchem Amt er geht.
Selbstverständlich wird auch das JobCenter ihm die Auflage erteilen die Berufsberatung bei der Arbeitsagentur aufzusuchen.
Natürlich mit der Konsequenz der Sanktion, wenn er sich an die Auflagen nicht hält.