Ausziehen - U25 Erlaubnis - muss aber vorher eine offizielle Erlaubnis von irgend so nem Amt einholen?

5 Antworten

Sobald  Du 18 Jahre alt bist, kannst Du ausziehen, solange es Dir gefällt. Du musst niemanden um Erlaubnis fragen. Voraussetzung ist eben, dass Du Dein Leben finanzieren kannst oder Deine Eltern Dir Unterhalt bezahlen, falls Du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast.

Genau das ist eben nicht der Fall und deswegen muss ich eine Erlaubnis einholen. Sonst werden die Kosten nicht übernommen, bis ich auf eigenen Füßen stehe.

@flabropi

Was machst Du denn derzeit? Können Deine Eltern keinen Unterhalt bezahlen?

@Allexandra0809

Ich such noch ne Ausbildung und nope, können sie nicht. Würde sie auch nicht.

@flabropi

Ob Deine Eltern das machen würden oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Sobald ihr Einkommen ausreicht, müssen sie Dir Unterhalt bezahlen.

Wenn Du derzeit eine Ausbildung suchst, kannst Du ja zumindest einen Minijob annehmen, dann hast Du wenigstens etwas Geld. Vielleicht hast Du ja deswegen Stress mit Deinen Eltern, was unter Umständen zu verstehen ist.

@Allexandra0809

Wie gesagt, sie kann es nicht.

Deswegen gibt es keinen Stress. Es ist alles sehr kompliziert und mein komplettes Umfeld hätte mich gerne schon seit mindestens nem halben Jahr hier raus, einige auch länger.

Wenn du arbeitest und genug Geld verdienst kannst du mit 18 schon ausziehen. Wenn du ausziehen willst ohne Geld für eine Wohnung zu haben und probleme mit deinen Eltern hast must du zur U25 (ARGE). Die können dir weiter helfen

Da war ich und die schicken mich ja für diese blöde Erlaubnis ja zu nem anderen Amt.

@flabropi

Wenn du Probleme mit deinen Eltern hast, kannst du evenetuell zum Jugendamt und dir das von denen bestätigen lassen, dass du nicht mehr mit deinen Eltern zusammen leben kannst aufgrund unzumutbaren zuständen oder ständigen streiterein etc. Diese bestätigung übergibst du dann der ARGE

@Sveny1

Genau das meine ich ja. Ich weiß nur nicht wie lange das dauert bis die mir das bestätigen und was die dafür von mir wissen/haben wollen und ob die meine Mutter benachrichtigen.

@flabropi

Das geht eigentlich schnell. Erzähl denen dein Problem mit deinen Eltern und die werden dir diese Bestätigung geben. Aber um 100% gewissheit zu haben solltest du dort hin!

@Sveny1

Ich geh da auch nächste Woche hin. Hab nur Angst, dass sie meine Mutter anschreiben, weil mir gesagt wurde, dass das passieren kann und das darf es nicht. Sie darf das unter keinen Umständen mitbekommen.

@flabropi

Wird sie aber...

Dazu musst du dich ans zuständige Jobcenter wenden und nach weisen das es dir U 25 nicht mehr zugemutet werden kann weiterhin bei deinen Eltern zu wohnen und wenn du das selber nicht belegen kannst,dann musst du ggf. die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen !

Dann hat sich deine Frage nach ,, ob das auch ohne des Wissens der Eltern geht " schon mal erledigt,denn die würden sicher einen Hausbesuch bei deinen Eltern machen,denn wie sonst sollte die Notwendigkeit eines Auszuges sonst festgestellt werden.

Selbst wenn du eine Bescheinigung ohne der Besichtigung bekommen würdest,bekommen es deine Eltern spätestens dann mit wenn sie vom Jobcenter angeschrieben werden um ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen.

Denn so wie du schreibst bist du Ausbildung suchend gemeldet und dann sind vorrangig nach dem SGB - ll auch deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet,sollten sie leistungsfähig sein.

Also Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter stellen und dazu formlos die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum,also einfach auf ein Blatt schreiben warum du ausziehen musst und ggf.den Nachweis / Bescheinigung vom Jugendamt beilegen.

Den ALG - 2 Hauptantrag findest du auch im Internet,kannst ihn dir dann ausdrucken.

Das Jobcenter schickt mich ja zum Bezirkssolzialdienst, das gehört auch irgendwie zum Jugendamt und die müssen mir bescheinigen, dass ich ausziehen darf. Ich würde für die auch quasi auf Knopfdruck drei Gutachten bekommen können, die sich für einen Auszug aussprechen.

Mein Plan ist es eigentlich diese Bescheinigung zu bekommen, ohne dass meine Mutter involviert wird, weil ich sie kenne und sie denen Lügen über mich erzählen würde, damit ich bei ihr bleiben muss. Wenn ich dann endlich ausziehen dürfte, würde ich ihr das natürlich auch sagen, aber vorher soll sie es halt nicht wissen, denn wenn es nicht klappt, weil sie es verhindert oder weil das Amt es nicht einsieht, wäre es hier noch schlimmer und dann wäre mir alles egal, dann wäre ich wirklich lieber obdachlos, als noch länger hier zu wohnen.

Ja, ich weiß, dass meine Mutter theoretisch unterhaltspflichtig wäre, allerdings ist sie nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen und das weiß das Jobcenter auch.

@flabropi

Du sprichst es ja selber an das es dir bekannt ist das deine Eltern dann in deinem Fall der Ausbildung suche ( gemeldet ) vorrangig zum Unterhalt verpflichtet sind !

Deshalb wird das Jobcenter dann auch die Einkommen der Eltern prüfen,schon wissen deine Eltern bescheid und dazu kommt dann die Prüfung vor Ort durch das z.B. Jugendamt oder eine andere zuständige Stelle die dir dann eine Bescheinigung ausstellen soll,dass machen sie sicher nicht ohne die Sachlage geprüft zu haben.

Also gleich zwei Sachverhalte die deiner Mutter / Eltern nicht entgehen dürften.

Wieso brauchst du eine Erlaubnis? Ich bin 18 und ziehe bald aus ohne das Eltern das wissen? Hab mich deswegen auch kundig gemacht weil ich so unsicher war wie du und habe nie was von einer Erlaubnis gehört :O

Wenn du volljährig bist, dann kannst du ausziehen. Wo ist das Problem?

Unter bestimmten Umständen muss man zuerst eine Erlaubnis von so ner Art Jugendamt einholen.

@flabropi

Falls du einen Vormund hast, dann ja. Stehst du unter betreuung?

 Aber wenn du volljährig bist kannst du ausziehen.