Auszahlungsverspätung bei der Baufinanzierung?

5 Antworten

Klingt danach, als ob ganz simpel die Anweisung gefehlt hat, dass die Bank auszahlen soll. Die Bank weiß ja i. d. R. nicht, wohin das Geld fließen soll, das teilt man ihr mit dem Zahlungsauftrag mit. Eigentlich eine Formalie - aber ohne Auftrag zahlt die Bank eben nicht aus. Auch nicht, wenn dir alles klar ist :-) Hellsehen gehört nicht zum Service dazu!

Die Tageszinsen sind aber normalerweise nach BGB - xx % über Basiszins - nach dem Kaufvertrag. Das sind aber keine Riesensummen. Bei 150.000 € und z. B. 6% insgesamt sind das 

150.000 x 0,06 / 365 = 25 € am Tag. 

Aus Deinen Schilderungen schließe ich, dass nicht der Verkäufer das Geld bekommen soll, sondern die SpardaBank, deren Grundpfandrecht abgelöst werden soll. Erst wenn das Darlehen der SpardaBank zurückbezahlt ist, wird ggf. der Restbetrag auf das Konto des Verkäufers überwiesen.

Schau mal bitte im Kaufvertrag nach, was Du im Falle eines Zahlungsverzuges für einen Verzugszins an den Verkäufer zahlen musst. Wahrscheinlich mindestens die Tageszinsen der Spardabank, da Sie ja das Darlehen per 30.06.2016 zur Rückzahlung fällig gestellt hast. Die sind allerdings nicht besonders hoch.

Einziger Vorteil für die Dich: solange Dein Darlehen Deiner Bank nicht ausbezahlt wird, zahlst Du hieraus aus keine Zinsen. Tipp von mir: nochmals mit Deiner Bank reden und denen ein Fax mit der Zahlungsanforderung auf a) die SpardaBank (wegen Ablösung deren Darlehen) und b) an den Verkäufer. Die Kontoverbindungen kannst Du aus dem Kaufvertrag entnehmen, wenn der Notar mitgedacht hat oder beim Notar erfragen.  .

Ich vermute eher folgendes wie so oft.

Der Kaufvertrag wurde beurkundet und es stand damals noch keine Kontonummer für die Ablösung fest.

Nun liegt alles vor nur der Zahlungsabruf wurde vergessen entsprechend dem Kaufvertrag zu fertigen.

Sie zahlen Zinsen für die Tage der Verspätung. 

Ist aber in der Regel überschauhbar.

Das ist Quatsch.
Du hast eine Imobilie gekauft, Finanzierungszusage Deiner Bank und die Grundschuld ist eingetragen (was nur mit Löschungsbewilligung der anderen Bank funktioniert).
Genau deshalb gilt die Notarspflicht.

Wie nun das Geld von A nach B kommt ist nicht Deine Aufgabe, sondern die der beteiligten Notare, siehe Löschungsbewilligung.
Wenn Du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist, was nur geht mit der vorherigen Löschung.

Du brauchst gar keine Schäden zahlen, nur weil Banken und Notare Probleme haben.
Deine Bank wird nur nicht zahlen, wenn die Löschungsbewilligung beim Amtsgericht nicht eingegangen ist, die muss der Verkäufer beauftragen, weils seine Schulden sind.

Da ist was falsch gelaufen. Bevor der Notar die Finanzierungsbestätigung hat, wird er ganz sicher nicht den Kaufvertrag beurkunden.

Ich habe schon die Bestätigung von der bank. Nur die Auszahlung verspätet sich und ich weiß nicht was für Zinsen ich jetzt zahlen muss...