Auszahlungsquote Pflichtteil Nachlass Alleinerbe?
Angenommen ich erbe als alleiniger Erbe per Einsetzung einen Nachlaß mit Immobilie. Opa ist Erstverstorbener, danach Oma Alleinerbin (3 Kinder haben keinen Pflichtteil von Opa`s Nachlass erhalten. Nun ist Oma verstorben. Welche Quote habe ich an die Pflichtteilsberechtigter auszubezahlen? (Ich bin erbender Enkel) Danke Euch!
4 Antworten

Das ist etwas komplizierter.
Zunächstmal sind beide Erbfälle separat zu behandeln. Bei jeden der beiden Erbfälle können die Kinder Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen. Der Pflichtteilsanspruch unterliegt dabei aber der regelmäßigen 3 jährigen Verjährung.
Waren beide verheiratet in Zugewinngemeinschaft, gab es 3 Kinder , und ist der 1. Pflichtteil noch nicht verjährt ergibt sich dann folgendes Bild:
Beim 1. Erbfall beträgt der gesetzliche Erbteil der Kinder jeweils 1/6. Davon ist der Pflichtteil die Hälfte. Also hat jedes Kind Anspruch auf 1/12 des Wertes von Opas Vermögen bewertet zu dessen Todeszeitpunkt. Beachten sie, das sich der Pflichtteil nur auf Opas Vermögen bezieht, man die Vermögen der Ehegatten also zunächstmal trennen muß. Entscheiden ist hier, wer als Eigentümer im Gundbuch stand.
Beim 2. Erbfall hat jedes Kind einen gesetzlichen Erbteil von 1/3 und somit einen Pflichtteilanspruch von 1/6 des Wertes des Erbes. Bei der Wertermittlung ist der Pflichtteil des 1. Erbfalls zu brücksichtigen, sofern er noch geltend gemacht werden kann. Bewertet wird hier zum Todeszeitpunkt der Oma. Das heißt insbesondere das das Haus im 1. und 2. Erbfall mit unterschiedlichen Werten anzusetzen ist.
Der Pflichtteil ist ein Anspruch der jeweils berechtigten. Jeder der 3 Kinder kann für sich den Pflichtteil geltend machen.
Zu beachten ist auch, das der Pflichtteil die Erbschaftssteuerpflicht verschiebt, wenn er geltend gemacht wird.

jedes Kind erbt 33% bei einer gesetzlichen Erbfolge. Bei einem Pflichtteil ist es die Hälfte, also 16,75%.

Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
3 Kinder würden gesetzlich je 1/3 erben, da kein Ehepartner mehr am Leben ist.
Entsprechend ergibt sich ein Pflichtteil von 1/6 je Kind des Verstorbenen.

Habe ich richtig verstanden? Es gibt 3 Kinder? Dann beträgt der Pflichtteil jeweils 1/6. Auszahlen musst du den nur, wenn er geltend gemacht wird

Je nachdem wann Opa verstorben ist, können sie evtl auch da noch einen Pflichtteil geltend machen,
Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils - bei 3 Kindern also 1/6

Im Oktober 2021

Dann können die Kinder auch hier noch den Pflichtteil geltend machen

Nein, das liegt beim 2. Erbfall daran, das es keinen Ehegatten gibt, der der gesetzlichen Erbteil der Kinder reduziert.
Ja es gibt 3 Kinder. ok ich sehe das kommen, das sie diesen wollen. Aber das ist ja legitim.... Ich ging von 1/12 aus...scheins liegt das daran, dass sie bei Opa nichts erhalten haben (erster Erbfall)...