Auszahlung von Urlaubstagen bei Zeitarbeit.

4 Antworten

Die Firma muss nach dem Bundesurlaubsgesetz den Durchschnitt bezahlen. Das gilt auch für Zeitarbeitsfirmen.

Wenn die ZAF das nicht tut, kannst Du sie abmahnen und eine Frist zur Neuberechnung und Restzahlung setzen. Schreib dazu dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichst. Das genügt oft, da (leider) viel zu wenig AN ihr Recht in Anspruch nehmen und die Firmen damit auch kalkulieren. Merken sie, dass ein AN seine Rechte durchsetzen wird, gehen sie einem Rechtsstreit meist aus dem Weg.

Da zeitarbeitsfirmen in der Regel häufiger als andere Firmen vom Zoll oder dem Arbeitsamt kontrolliert werden, sind durchaus weniger Missbräuche da, als bei "normalen" AG. Deine Zeitarbeitsfirma wird dir bestimmt den Urlaub mit dem Durchschnittslohn berechnen. Falls du schon mal Urlaub gekommen hast, schau doch mal auf deinen alten Lohnzettel. Du musst allerdings beachten, dass Urlaub der ausgezahlt anders versteuert wird, als welchen den du nimmst, nicht dass du dich dann wunderst, warum es so wenig ist.

Ich glaube hier wird Urlaubsgeld und Urlaubstage verwechselt. Urlaubstage werden laut Bundesurlaubsgesetz nicht ausgezahlt und dienen immer der Erholung des AN.

das steht zwar im gesetz, aber... ob man das auch macht, steht auf einem anderen blatt. da du einen sicheren neuen job hast, würde ich doch ohne risiko die zeitsarbeitsfirma vor den kadi (arbeitsgericht) zerren, wenn sie nur den grundlohn als urlaubsabgeltung vergütet.