Auszahlung von Renovierungsgegenständen an den Ex-Partner?
Mein Ex-Freund und ich, haben uns vor drei Jahren dazu entschlossen, in mein aus erster Ehe stammendes Haus einzuziehen. Nach einem Jahr hat er gemeint, dass die Fenster renovierungsbedürftig seien. Ich habe ihm zu verstehen gegeben, das die Fenster noch ihren Zweck erfüllen würden, und ich mir eine Renovierung mmentan nicht leisten kann, und auch nicht will. Er aber drängte permantent auf die Renovierung der Fentser, was er duch die Auflösung seines Bausparers finanzieren wollte. Dies wiederrum wollte ich nicht, da ich von niemandem Abhängig sein wollte. Ich habe ihm dies auch zu verstehen gegeben, worauf er beleidigt und gekränkt gewesen ist. Ich habe ihm auch den worst case vorgestellt, dass ich im Falle einer Trennung ihm sein Geld nicht zurückgeben könne. Er habe versichert, dass er mir niemals die Renovierung der Fenster vorhalten werde, und er es auch nie zurückfordern würde. Mir war nicht wohl bei der Sache, aber er hat schon den Fensterbauer bestellt, und mit der Planung der Fenster begonnen. Ich musste in den sauren Apfel beissen und nachgeben. Ich habe darauf bestanden, dass wenigstens die Rechnungen der Fentser auf seinen Namen ausgestellt werden, was er aber strikt ablehnte. Nachdem die Situation im Geschäft des Fensterbauers schon peinlich wurde, gab ich nach und die Rechnung lautete auf meinem Namen. Er hat das Geld entweder Bar oder per Überweisung bezahlt. Das weis ich nicht mehr so genau. Der Betrag handelt sich um 9000 Euro. Vor einem halben Jahr, also 2,5 Jahre nach Einbau der Fenster, haben wir uns aus verschiedenen Gründen dazu entschlossen, uns zu trennen. Ich habe ihm als er auszog, 3000 Euro, welche ich mir geliehen habe, gegeben, dass er nicht mittellos dasteht. Jetzt fordert er mich auf die restlichen 6000 Euro an ihn zu überweisen, da er sonst juristische Schritte einleiten werde. Jetzt ist genau der Fall eingetreten, vor welchem ich Angst gehabt habe. Mittlerweile wird mein Haus verkauft, zu einem Preis, welchen ich da,mals auch schon vor Einbau der neuen Fenster angeboten bekommen habe. Momentan ist der Immobuilienmarkt eben am Boden, auch die Preise. Ich kann das Haus nicht länger finanzieren,. da ich alleine bin, und das Haus zu groß und zu teuer ist. Ich fahre mit dem Verkauf auf plus minus null. Moralisch gesehen steht ihm sein Geld zu, aber mittlerweile führt er sich aggressiv und phlegmatisch mir und meinem neuen Partner gegenüber auf. Er hat auch schon versucht, durch Verleumdungen unsere Beziehung zu zerstören, so dass ich momentan meine Moral am Boden suchen kann. In wie weit hat er ein Anrecht auf die restlichen 6000 Euro, juristisch gesehen? Er hat die Sachen ja auch 2,5 Jahre genutzt,kann hier eine Wertminderung abgezogen werden? Die Fenster sind fest verbaut, logisch, dass ich sie ihm nicht zurückgeben kann. Das Haus wird in einer Woche verkauft. Kann mir jemand bitte helfen?
4 Antworten
Da du nicht verheiratet warst würde ich die Fenster als Geschenk werten, deren (finanzielle) Rückforderung nur unter dem Aspeckt der arglistigen Täuschung gerechtfertigt wäre. Das sehe ich aber hier nicht so! Aber besser doch einen Anwalt konsultieren.
PP = persönliches Pech für ihn!
Die Rechnung lautet auf Deinen Namen - aber er hat die Fenster bezahlt. Da hat er die A-Karte gezogen.
Er kann keinerlei Ansprüche an Dich geltend machen. Es besteht kein Darlehensvertrag. Er kann nicht nachweisen, dass er das Geld im Falle einer Trennung zurück wollte. Du kannst es als Schenkung ansehen und auch so werten.
Selbst wenn er die Fenster per Überweisung bezahlt haben sollte, ergibt sich daraus kein Rückschluss, dass er das Geld von Dir wieder wollte.
Er kann juristische Schritte einleiten, so lange er lustig ist. Erreichen wird er nichts damit.
Geschenkt ist Geschenkt,Wenn kein Vertrag gemacht wurde,was will er dann. Du hast Niemals gewollt ,das er sein Geld in das Haus stecken soll. Lass ihn einen Anwalt nehmen Er wird sich die Zähne an dir Ausbeißen.. Sollte sich alles zuspitzen ,dann einen Anwalt nehmen. Mach das Beste daraus.
Du mußt nicht zahlen !
Danke einstweilen für eure Antworten. Ich hab leider vergessen zu sagen, dass er mich nach seinem Auszug gezwungen hat einen Schrieb aufzusetzen, wieviel die Fenster damals gekostet haben, und ich sobals es mir möglich ist versuche ihm das Geld zurückzuzahlen. Es war ein vierzeiler, welchen ich am Ende mit zwei Unterschriftsfelder gekennzeichnet habe. Ich habe eine eher lustlose Unterschrift hingekritzelt, er gar keine. Ich unterschreibe so einen Wisch nicht, hat er gesagt. Er hat alle zwei Ausfertigungen mitgenommen und mir keine zurückgelassen. Kann ich behaupten, dass der Schrieb nicht von mir ist?, Versteht mich nicht falsch, aber alles was seit unserer Trennung gelaufen ist, an Gemeinheiten, und auch diese während unseres Zusammenlebens, lassen michüberlegen, ob ich ihm überhaupt noch was gebe. Normalerweise ist das nicht meine Art, aber unter diesen Umständen habe ich keine Ambitionen mehr dafür.