Auszahlung Urlaub während bezuges von Krankengeld
So nun benötige noch einmal Hilfe.....Ich bin noch im Krankengeld und habe noch meinen kompletten Jahresurlaub 2011....Ich werde dort aber ncht mehr arbeiten,durch meine Berufsunfähigkeit....... Jetzt möchte ich mir meinen Urlaub auszahlen lassen weil ich ihnja nicht mehr nehmen kann. Was hat das für Auswirkungen auf das Krankengeld wenn mein Arbeitgeber mir meinen Urlaub auszahlt? Wird dann die Krankengeldzahlung vorübergehend eingestellt oder verrechnet? Da ich ja dann einen Einmalbezug vom Arbeitgeber bekomme.... Wer hat schon eine Erfahrung damit gemacht oder kennt sich damit aus?
4 Antworten
Jetzt möchte ich mir meinen Urlaub auszahlen lassen weil ich ihnja nicht mehr nehmen kann. Was hat das für Auswirkungen auf das Krankengeld wenn mein Arbeitgeber mir meinen Urlaub auszahlt?
Einmalzahlungen werden meines Wissens nach nicht angerechnet.
Hier ein Teil eines Textes von einem Anwalt:
Auch die Urlaubsageltung nach § 7 IV BUrlG ist eine einmalige Lohnzahlung und damit nicht anzurechnen. Grundlage ist § 49 I Nr. 1 SGB V.
Vollständiger Text unter:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Abfindung-Praemie-Krankengeld-__f188202.html
Also, während eines Bezuges von Krankengeld wird dir dein Arbeitgeber kein Urlaubsgeld ausbezahlen. Er wird dir sagen, dass du kündigen und deinen Resturlaub nehmen sollst. Wenn du dir einen anderen Job suchen willst bleibt dir nichts anderes übrig. Wenn du allerdings noch länger krank geschrieben wirst, dann lass es einfach so laufen ohne zu kündigen. Dir stehen 78 Wochen Krankengeld zu. Vielleicht kündigt dir ja dein Arbeitgeber. Dann kannst du vielleicht Abfindung und Urlaubsgeld verlangen. Ich wünsche dir viel Erfolg! LG Eva
Jahresurlaub für 2011??? Darüber weiß ich keinen Bescheid aber..wenn immer dir Urlaub aus Krankheitsgründen ausgezahlt werden muß..hat es keine finanziellen Auswirkungen auf das Krankengeld..das kann ich dir mit Bestimmheit sagen!
Die Frage ist, ob Dein Urlaubsanspruch überhaupt noch besteht?! Nach langer Krankheit "verfällt" er ja meines Wissens...
Wie lange bist Du denn schon krank?
Hab es gerade mal gegoogelt und scheinbar kann man sich (lt. eines BGH-Urteils) bis zu 15 Monate im Nachhinein auszahlen lassen...
Den Sinn dahinter verstehe ich ehrlich gesagt aber auch nicht.... und ich persönlich hätte auch ehrlich gesagt ein schlechtes Gewissen dabei.... O.0
Das der Urlaubsanspruch besteht weiß ich! Meine Frage war auch nur wie sich das mit dem Krankengeldbezug verhält...aber trotzdem Danke für deine Antwort
Warum schlechtes Gewissen?....es ist mein gesetzlicher Jahresurlaub der mir zusteht und für meine lange Krankheit kann ich doch nichts.
Ich schrieb "ich persönlich" - sogar in fett ;-)
Und das bezog sich auf folgenden Fall: Ich bin das komplette Jahr krank und beziehe erst Lohnfortzahlung und dann Krankengeld - stehe meinem AG also NICHT zur Verfügung.
ICH hätte dann ein schlechtes Gefühl dabei, vom AG auch noch die Auszahlung des Urlaubes zu verlangen. Schließlich muss er für mich jemand neuen einstellen und diesem neuen AN auch Urlaub gewähren.
Der AG hat also nicht von meiner Arbeitskraft, zahlt noch 6 Wochen weiter für mich und zahlt am Jahresende auch noch meinen Urlaub aus.... ICH PERSÖNLICH fänd das für mich nicht in Ordnung - was der Gesetzgeber und andere dazu sagen, wäre nebensächlich, ICH persönlich könnte es schwerlich mit meinem Gewissen vereinbaren, denn in MEINEN AUGEN, hätte ich mir den Urlaub ja nicht "erarbeitet".
Schließlich ist Urlaub in meinen Augen als Ausgleich für die Arbeitszeit gedacht und nicht als Ausgleich für Krankheit - da müsste ihn dann in meinen Augen die Krankenkasse auszahlen...
Aber wie gesagt, das ist meine persönliche Meinung und nur weil etwas vom Gesetzgeber ermöglicht wird bzw. einem etwas "zusteht", muss es noch lange nicht jeder (moralisch) richtig finden und auch "ausnutzen" ;-)
Ich bin seit letztes Jahr Ende August krankgeschrieben.....Allerdings mit Unterbrechung! Janunar Wiedereingliederung und ab 8 März durchgehend krankgeschrieben...Gruß Sandra
Dieser Meinung bin ich auch, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein "Dauerkranker" sich Anspruch auf Urlaub erarbeitet. Aber gut, dafür gibts nun mal Gesetze, vielleicht kommt noch ne Antwort von nem Fachmann.