Auszahlung für Möbel nach Trennung

5 Antworten

Die Anschaffungskosten zählen in diesem Fall nicht, es kommt der Zeitwert zum Tragen, und der ist gegenüber dem Anschaffungswert schon nach kurzer Nutzungsdauer minimal. Es wird am besten sein, Ihr einigt Euch auf einen Betrag, der beiden angemessen erscheint, denn einen tatsächlichen Wert zu ermitteln ist so gut wie unmöglich.

Gesamtkosten abzgl. der Gartenmöbel, dann geteilt durch zwei.

Hallo--und neu sind die ja auch nicht mehr--hat sie ja auch mit "abgewohnt".

Ihr wird euch darauf doch eineigen können.Frag sie -wieviel sie möchte,

und dann könnt ihr euch ja annähern-oder auf die Forderung eingehen.

VG pw

Richtig, sie bekommt 600, mehr hat sie ja auch nicht bezahlt

Du solltest Ihr wesentlich mehr geben - schließlich muss sie alle Möbel neu anschaffen.

Ich plädiere für 1000 Euro.