Auszahlung Erbe bei unbekannten Erben (Bankkonto)?
Hallo!
Vor einiger Zeit ist eine unbekannte Großtante von mir verstorben, die keine direkten Erben hat. Von einem vom Gericht bestellten Nachlasspfleger haben ich und meine Geschwister erfahren, dass wir die Erbfolge von unserem verstorbenen Vater antreten. Da die Familie sehr verzweigt ist gibt es im Stammbaum auch noch Erben die nicht auffindbar sind. Für diese wurde ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestimmt, der die Interessen dieser vertritt. Es gibt ein Bankguthaben von ca. 110.000€. Von diesem Guthaben geht monatlich die Vergütung der beiden Rechtsanwälte für deren Tätigkeit ab. D.h. das Erbe wird monatlich geringer, solange die unbekannten Erben nicht gefunden werden. Eine gesetzliche Frist wie lange so was dauern darf gibt es ja nicht! Und sollte die Ermittlung Jahre dauern (was der Verfahrenspfleger angedeutet hat) ist das gesamte Erbe für Kosten und Gebühren ect. draufgegangen.
Nun meine Frage:
1.) Kann ich als Teilerbe das Nachlassgericht auffordern eine öffentliche Ausschreibung unbekannter Erben zu erlassen, um dann nach der Frist einen Erbschein zu beantragen?
2.) Welche Möglichkeit haben die bis jetzt ermittelten Erben ihren Anteil vom Bankguthaben zu bekommen?
3.) Kann der Verfahrenspfleger für die unbekannten Erben eine Erbvollmacht unterschreiben, damit wir mit einem Teilerbschein bei der Bank den jetzigen Anteil auszahlen lassen können?
Danke für die Antworten...
4 Antworten
Niemand kann seinen Antel fordern, da die Quote ja solange nicht feststeht, wie die Anzahl der Erben ermittelt wäre.
Wie soll eine Ausschreibung diejenigen erreichen, die im Ausland wohnen, wie du Ersatzerben vorverstorbener Erben sind, aber von der Großtante garnichts wissen?
Das Vermögen unteliegt längst dem Zugriff das Nachlasspflegers, da werden die Banken nicht tätig.
G imager761
Hallo.
Mir ist eine änliche Sache bekannt. Es ging um eine Große Bauernhof.
Das hat solange mit dem Nachlassmenschen gedauert bis es aufgebraucht war.
zu 1) bin ich mir nicht sicher. Ist eigentlich Aufgabe des Nachlasspflegers.
zu 2) Keine
zu 3) Für bekannte Erben unbekannten Aufenthaltes kann er evtl die Hinterlegung beantragen.
Teilerbscheine können nicht mehr überall beantragt werden. Für die Auszahlung würde es dir meiner Meinung nach nichts nützen, denn der Nachlasspfleger muß ja das bereinigte Nachlassvermögen abrechnen. Bin weiterhin der Meinung die Herren Anwälte werden nach Stunden und Aufwand bezahlt und nicht monatlich.
An das Geld kommt ihr gar nicht ran,solange die Suche nach den anderen Erben nicht abgeschlossen ist. Von irgendwas müssen die Anwälte ja bezahlt werden.
Außerdem weißt du noch gar nicht wieviel Erben es noch in dieser Reihe gibt. Umso mehr Erben, umso geringer der Betrag den du / ihr bekommt.
Wenn du Pech hast und es dauert wirklich Jahre, erbt ihr Schulden.
Also ich würde sofern es noch in der Zeit liegt das Erbe ausschlagen.
Also ich würde sofern es noch in der Zeit liegt das Erbe ausschlagen.
Wieso? Mit Nachlasspflegschaft ist die Haftung der Erben auf den Nachlass beschränkt. Meint, sie haften nie für Schulden, bekommen daraus aber vermtl. etwas Geld oder eben nichts, das muss man doch nicht ausschlagen wollen :-O
G imager761