Auszahlung der Kaution - WG Zimmer
Ich habe drei Monate ein WG Zimmer angemietet und war ca 5 Tage insgesamt dort. Meinen Vertrag habe ich gekündigt und durfte mit Stellen eines Nachmieters einen Monat ehr ausziehen. Schlüssel habe ich abgegeben, mein Zimmer hat meine Vermieterin bereits ausgeräumt. Es bestehen keine Mängel und eine Nebenkostenabrechnung in Höhe von meinen 300 € Kaution ist auch nicht zu erwarten. Meine Vermieterin reagiert nun auf keine Anfragen mehr von mir. Die Kaution hat sie auch nicht speziell angelegt. Was kann ich tun außer Anmahnen? Und wenn Sie auf Mahnungen nicht reagiert und ich einen Mahnbescheid verschicken lasse, wer zahlt die Kosten?
4 Antworten
Die Frage habe ich Dir bereits beantwortet. Wenn keine Mängel bestehen und keine Nebenkostenabrechnungen mehr zu erwarten sind kann sich die Vermieterin nur ca. 1-2 Wochen mit der Rückzahlung der Kaution Zeit lassen.
Setze Sie durch ein Einwurfeinschreiben mit der Rückzahlung der Kaution nachweisbar in Verzug und fordere Sie darin letztmalig auf die Kaution an Dich innerhalb einer Frist von 1 Woche (Achtung taggenaue Angabe) zu überweisen. Nenne auch in diesem Schreiben Deine Konto-Nr. und BLZ bzw. Iban.
Nach Ablauf der Frist kannst Du, falls keine Zahlung eingegangen ist, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das ist die kostengünstigste Lösung, hier fallen lediglich Gerichtskosten in Höhe von ca. 23, -€ an (Vollstreckungsbescheid inklusive).
Einen Mahnbescheid kannst Du online beantragen, sowie dort auch Deine weiteren Kosten (Porto für Einwurfeinschreiben usw.) geltend machen. Die Gerichtskosten von 23,- € werden automatisch vom Mahngericht hier berechnet. Da brauchst Du nichts machen.
Und wenn Sie auf Mahnungen nicht reagiert und ich einen Mahnbescheid verschicken lasse, wer zahlt die Kosten?
Ja, einen Mahnbescheid. Du musst erst mal in Vorleistung gehen.
Geh doch mal bei der Vermieterin persönlich vorbei. Ansonsten musst du zu einem Rechtsanwalt und dich beraten lassen, damit kenne ich mich dann leider nicht aus. Aber ich würde eben erstmal alles ohne Anwalt probieren.
rechtsanwalt einschalten