Auszahlung bei GbR

4 Antworten

Dann sind das normal Privatentnahmen, die aber letztlich der persönlichen Einkommenssteuer unterliegen. Es sei denn es wird anderer Verbrauch nachgewiesen. Achtung, falls keine Rentenbeitragsbefreiung vorliegt. Da ist die Rentenanstalt mit Forderungen nicht kleinlich.

In der G&V gibt es das Sachkonto Privatentnahme auch. Das aber sind dann normal keine Betrieblichen Aufwendungen, also nicht steuernmindernd.

Das sind einfach Privatentnahmen. Nicht erfolgswirksam. Einfach ein Vorab auf einen möglichen Gewinn.

Zu versteuern ist der Gewinn, also das Ergebnis aus dem Jahresabschluss.

Vorsicht, falls die Entnahmen höher sind als der Gewinn und das Unternehmen Kredite in Anspruch nimmt, droht, dass die Zinsen eventuell nicht in voller Höhe abzugsfähig sind.

seit wann sind gewinnauschuttung betriebsausgaben?

GbR sind alle 5 vollhafter vorsicht bei auschüttungen ist dann noch genügend geld vorhanden für risiken des betriebes?

das wäre eine vorabausschüttung auf den zu erwartenden jahresgewinn.