Auswirkung Kaskoschaden/Unfall auf Leasingvertrag?
Weiß jemand, welche Auswirkungen ein selbstverschuldeter Unfall, welcher mittels Vollkaskoversicherung behoben wurde auf den Leasingvertrag eines Fahrzeuges hat? Ändert sich der Restwert des Fahreuges oder ist das Leasingunternehmen evtl. danach in der Lage die Rücknahme des Fahrzeuges zu verweigern und zum Kauf zu verpflichten, oder einen Wertminderungsausgleich zu verlangen oder Ähnliches?
4 Antworten
Abhängig von der Schadenshöhe und -schwere kann sich tatsächlich ein geringerer Restwert ergeben, den Du bei Leasingende und Rückgabe entsprechend ausgleichen musst (genauso wie Lackschäden etc.). Das Fahrzeug wird durch den Leasinggeber bzw. seinen Beauftragten begutachtet und mit dem kalkulatorischen Restwert zum Beginn des Leasingvertrages verglichen. Die Differenz ist zu erstatten; ob die Wertminderung durch die Vollkaskoversicherung gedeckt wird, hängt vom Vertrag und zum Teil vom Unfallhergang ab.
Schwer zu sagen, da die Kalkulation des Restwerts von der vereinbarten Ratenhöhe und der evtl. geleisteten Sonderzahlung abhängt. Grob gesagt, werden die Restwerte eigentlich immer so auf ca. 50% des Listenneupreises eingestellt (bei 3 Jahren Leasing), damit die Raten erträglich bleiben. Die Leasinggesellschaften sitzen aber derzeit auf immensen Restfahrzeugbeständen, deren Restwerte alle viel zu hoch kalkuliert waren (um so die Raten niedrig zu halten). Bei € 3000.-- Reparatursumme dürfte die Minderung ca. € 1500.-- ausmachen (reine Schätzung!).
auf jeden Fall sinkt der rückkaufwert und die Differenz musst du tragen..
eine Rücknahme kann nicht verweigert werden, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß in einer authorizierten Werkstatt repariert wurde..
Authorisierte Werkstatt ist klar, ist das Autohaus selber. Aber die Wertminderung wird berechnet? Und wieso trägt meine Vollkasko diese Differenz nicht, es handelt sich doch um eine direkte, bezifferbare Folge des Unfalles?
weil sie den Schaden am Auto bezahlen, aber Leasing bedeudet leighen und ist nicht Gegenstand der Versicherung..was anderes wäre es, wenn du den Unfall nicht verschuldet hättest, dann hätte der Differenzbetrag durch die gegnerische Haftpflicht getragen werden müssen
Normalerweise hast Du eine Wertminderung des Fahrzeuges bezügl. des Schadens erhalten. Dies ist min. der Betrag, welcher bei der Rückgabe des Fzg abgezogen wird. Normalerweise ist der Betrag jedoch um einiges höher. Deine Vollkasko wird einen Teufel tun diese Differenz komplett zu übernehmen-Rechtsschutz könnte evtl. etwas bringen.
Mit einer erheblichen Wertminderung, die Du, bzw. die Versicherung ausgleichen musst, musst Du rechnen.
die Versicherung gleicht gar nichts aus..
Danke. Gibt es da eine Hausnr. bezüglich der Minderung des Restwertes: Neuwert ca. 20.000, Schaden ca. 3.000, Leasingdauer 3 Jahre