Ausweißfälschung / Urkundenfälschung?!

8 Antworten

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Es ist auch dann Urkundenfälschung, wenn ein nicht existentes Papier zum Erwecken eines falschen Anscheins hergestellt und/oder verwendet wird. Ob dich jemand anzeigt, erfährst du erst, wenn er es tut — die meisten Diskobesitzer werden das wohl in der Hoffnung auf einen Gast in absehbarer Zeit unterlassen. Wenn du allerdings angezeigt wirst, behandeln das Gerichte sehr ernst.

Das mögliche Strafmaß wurde schon gepostet, bei jugendlichen Ersttätern geht sowas allerdings meist glimpflich ab — zumal ein solcher Versuch ebenso naiv wie unreif ist.

Jeder Erwachsene hat die Pflicht, ein Ausweispapier mit sich zu führen, das heißt, Pass oder Personalausweis. Wenn dich ein Türsteher mit dem Studentenausweis in eine Disco oder auf eine Veranstaltung ab 18 lässt, ist er fehl am Platz. Normalerweise gilt: Hast du einen Ausweis dabei, ist das okay, wenn nicht, darfst du ihn gerne holen, kommst aber ohne nicht in die Veranstaltung.

Diese Leute haben meistens weitaus mehr Erfahrung im Umgang mit kindischen Verarschungsversuchen, als ihr mit der Fälschung von Dokumenten. Kommt jemand im zweifelhaften Alter mit einem Studentenausweis, haben die meist nur ein müdes Lächeln und schicken euch zu Mami zurück.

Super Danke ;-)

Hast mir sehr geholfen.... Ich werde noch 9 Monate warten und dann geh ich ganz offiziel in die Disco... allerdings sind 9monate verdammt lange :(

Wenn du eine Straftat begehst, musst du nicht angezeigt werden. Wenn die Polizei eine Ausweiskontrolle durchführt, und ihr euren Ausweis zeigt, ist es nur eine Frage der Zeit bis sie die Wahrheit herausfinden. Das reicht schon aus. Außerdem ist in der Regel ein Personalausweis nötig um in nicht jugendfreie Clubs oder Veranstaltungen zu kommen. Es kommt immer auf den Tatbestand an, aber generell kann Urkundenfälschung mit Gefängnisaufenthalt bestraft werden, auch aber mit hohen Geldstrafen. Auch wenn ihr eine Urkunde quasi "erfindet" kann es strafbar sein. Zudem kommt der Vorwurf des Betruges, denn ihr wollt euch ja dadurch Vorteile erschleichen. Lasst es lieber sein!

Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten.

Nur der Versuch den Ausweis zu fälschen ist schon strafbar, egal ob ihr ihn jemals benutzt oder nicht,

Der Versuch ist strafbar - lest mal was im Gesetz steht

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

  3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

So nun die Gute Frage zum Schluss:

war oder wäre das den Besuch in der Disco wert. ?

ich würde mich über eine Antwort sehr freuen

Ein Papa von 5 Kids auch in Deinem Alter ich bin echt geschockt auf die Idee kämen meine nicht

Alles Klar Danke :-)

Ja darum frage ich ja, nein ich habe zunächst mit dem Gedanken gespielt, aber jetzt lass ich es wohl.. dann warte ich wohl noch 9 Monate -.-"

Es ist urkunden fälschung und wird mit einer geldstrafe oder eine freiheitsstrafe bis 5 jahren verurteilt

als jugendlicher sicherlich nicht mit 5 Jahren

Natürlich wäre es Urkundenfälschung, wenn du einen existierenden Studentenausweis nachahmst. Das Strafmaß kannst du selbst leicht ergooglen.

Da der Betreiber der Disco bei einer polizeilichen Personenkontrolle nach 22 Uhr erhebliche Bußgelder zahlen muß, wird er dich bestimmt zivilrechtlich auf Ersatz des Schadens verklagen. Entziehen sie ihn die Konzession, wärst du lebenslang pleite.

Hausverbot und Mitteilung an die benachbarten Discos sind ebenfalls die Regel.

G imager761