Ausweiskopie vor Anlageberatung?

4 Antworten

Unter dem Geldwäschegesetz (GwG) sind einzelne Marktteilnehmer, z. B. Banken, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und Wirtschaftsprüfer, berechtigt und sogar verpflichtet, bei bestimmten Konstellationen vollständige Kopien von Ausweisen zu erstellen.

Die Einzelheiten für die Zulässigkeit der Erstellung der Ausweiskopien finden sich in den §§ 8, 10, 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG. Danach haben die Verpflichteten ihre Vertragspartner anhand eines gültigen Lichtbildausweises, z. B. eines Personalausweises, zu identifizieren.

Diese Identifizierung muss auch dokumentiert werden. Zum Nachweis der erfolgten Identifizierung müssen gem. § 8 Abs. 2 S. 1 GwG neben dem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum des Vertragspartners auch die Ausweisnummer, Ausweisart und die ausstellende Behörde „aufgezeichnet und aufbewahrt“ werden.

Die Verpflichteten sind gem. § 8 Abs. 2 S. 2 GwG berechtigt, vollständige Kopien bzw. vollständige optische Digitalisierungen („Scans“) der Ausweise zu erstellen.

Die Ausweiskopien sind gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 GwG fünf Jahre aufzubewahren und nach Ablauf der Frist unverzüglich zu löschen. Soweit die Ausweiskopien bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung erstellt wurden, beginnt die Fünfjahresfrist gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 GwG mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung beendet wurde. In allen anderen Fällen beginnt die Frist mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die jeweilige Ausweiskopie erstellt wurde. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei mir haben die nie einen Ausweis verlangt.

Vielleicht wollten sie nur sicher gehen, daß Du auch wirklich volljährig bist.

Einen anderen Grund kenne ich nicht!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hab ich noch nie gehört. Und wozu will er die haben. Schließlich sitzt du ihm gegenüber und er kann leicht feststellen dass du geschäftsfähig bist. Bei Fragen im Bogen kann er betreffendes abschreiben. Aber vor einem Vertrag einfach mal so prophylaktisch ne Kopie erstellen fände ich schon mal sehr merkwürdig.

Zur Vermeidung von Geldwäsche, muss der Anbieter sich von der Identität des Interessenten überzeugen.

Wird die Identität nicht auch vom Berater festgestellt, indem er den Ausweis mit der anwesenden Person bzw. mit den Daten im System abgleicht?

Wozu dient die Kopie?