Ausweis verlängern Pflicht?
Meiner Freundin ist seit 6 Monaten der Reisepass abgelaufen (sie hat keinen Personalausweis), muss sie einen neuen Pass beantragen bzw. verlängern lassen oder geht das auch ohne? Kann sie sich strafbar machen wenn ihr Pass (sie ist Deutsche) nicht verlängert wird, da sie derzeit kein Geld hat dafür.
5 Antworten
Deine Freundin ist in der Pflicht, einen GÜLTIGEN Ausweis zu besitzen, wobei der Reisepass entsprechend den gleichen Zweck erfüllt.
Prinzipiell kann man einen Reisepass nicht verlängern. Wenn der vorhandene Reisepass seine Gültigkeit verliert, können Sie bei Ihrer Gemeinde einen neuen beantragen. Dieser wird dann in Berlin gedruckt und innerhalb einer Frist von zwei bis drei Wochen ausgehändigt
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Die Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen sind bundeseinheitlich. Ein Standardreisepass mit 32 Seiten kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Ab dem 24. Lebensjahr zahlen Bundesbürger 59 Euro. 1Für einen erweiterten Reisepass mit 48 Seiten, der mehr Platz für Visastempel bietet, wird, unabhängig vom Alter des Antragstellers, ein Aufpreis von 22 Euro erhoben. Ein Expresspass, der in spätestens drei Werktagen abgeholt werden kann, kostet 32 Euro mehr. Ein vorläufiger Reisepass kostet Sie eine Gesamtgebühr von 26 Euro.
http://www.helpster.de/reisepass-verlaengern-so-geht-s_31935
und hier zu den Kosten des Personalausweises http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/ohneMarginalspalte/08/gebuehren_vo_perso.html
Dann kann Deine Freundin überlegen, welche Kosten sie sich leisten kann. Umsonst gibts jedenfalls nichts von beiden.
Ein Reisepass wird sowieso nicht verlängert und es besteht keine Pflicht, einen Reisepass zu besitzen. Allerdings ist Deine Freundin verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Der Reisepass kann ablaufen, dass macht gar nichts. Aber deine Freundin muss einen Personalausweis beantragen, den muss man gesetzlich sogar immer mit sich führen meine ich.
Mitführen aber nur bei ganz speziellen Gelegenheiten... Es gibt nur die Pflicht einen Ausweis zu besitzen, nicht ihn immer dabeizuhaben.
in der Öffentlichkeit schon...,
Solange Sie nicht in nicht EU Länder reisen will braucht sie ja keinen Reisepass. Ein Personalausweis ist auch praktischer, ist ja nur ein Stück Plastik mittlerweile.
Mit Verlaub, warum behauptest Du sowas - schau doch einfach ins pauswg - oder einfacher ich zitiere Dir wikipedia, damit Du es glaubst:
"Für Deutsche besteht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres, die sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllt werden kann. Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, also weder einen gültigen Ausweis noch einen gültigen Pass besitzt, handelt nach § 32 des Gesetzes über Personalausweise ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden. Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung[1] und für Waffenträger[2]."
Natürlich ist es im Falle von Kontrollen praktischer einen Ausweis dabei zu haben - eine Pflicht ist es aber nicht.
Einen Ausweis sollte sie schon haben ! Sonst muss sie jede einzelne Sache beglaubigen lassen ! Und das kostet auch Geld ! Eine Pflicht hierzu besteht nicht ! Lg
Gibt es nicht eine Ausweispflicht ab 16?
Heist also, wenn sie von den Bu... äh ich mein Polizei mal kontrolliert wird und die ihr sagen "Gute Frau, ihr Ausweis ist abgellaufen...," kann ihr nix passieren wenn sie dann sagt, "ja ich weis, aber ich hab derzeit zu wenig Kohle für neuen Ausweis" ???
Die können eine Personenüberprüfung machen ! Das dauert dann , je nach Arbeitsaufwand ca. 10 bis 15 Min. Eine Strafe gibt es dafür nicht ! Nur das Land verlassen , auch innerhalb der EU geht auch nicht ! Mit 16 Jahren kann man einen Ausweis bekommen muss es aber nicht !
Die Polizei wird das nicht so sehr interessieren - sie muss ja nichtmal einen Ausweis dabei haben (nur besitzen). Aber irgendwann will sie einen neuen Ausweis und dann muss sie beim Passamt eine Ordnungstrafe für die Überschreitung der Verlängerungspflicht bezahlen - manchmal melden die sich auch schon vorher. Das ist dann deutlich teurer als den Ausweis gleich verlängern zu lassen.
Wonach richtet sich die Ordnungsstrafe , wie lange der Ausweis abgelaufen ist oder wie? Sie würde einen neuen pass ja machen lassen aber derzeit wenig Kohle am Start dafür, sie ist arbeitslos und hat eh Schulden bis über alle Ohren.
Ab 16 ist man verpflichtet einen Ausweis zu besitzen. Eine Strafe für den abgelaufenen Ausweis bekommt man üblicherweise nicht von der Polizei, sondern von der zuständigen Behörde, meistens erst dann, wenn man ihn dann doch mal verlängern muss...
Also ich habe für ein Jahr Überziehen, vor über zehn Jahren allerdings, mal um die 50 Mark bezahlt. Das liegt aber teilweise auch im Ermessen der Behörde - ich hatte schonmal überzogen, da war ich freundlich, habe etwas diskutiert und keine Strafe bezahlt.
Mit den 5000 Euro muss man auf keinen Fall rechnen - ich schätze mal irgendwo zwischen 25-150 Euro.
Selbstverständlich gibt es eine Ausweispflicht in Deutschland. Man muss entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen, aber nicht ständig mit sich führen.
stimmt aber wenn sie nur einen Reisepass hat und der eben abgelaufen ist??? was dann?
Nein ! Es gibt gesetzlich keie Pflicht für einen Ausweis ! Wenn er abgelaufen ist wird der alte nicht mehr verlängert und man muss , bei Bedarf , einen neuen beantragen ! Eine Strafe dafür gibt es nicht
Warum behaupten hier alle irgendwas ohne es zu wissen oder sich zu informieren?
Also extra für Dich das passende Gesetz - vielleicht glaubst Du es dann:
pauswg:
"§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
[....]"
"§ 32 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt, 2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht vorlegt,
[...]
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6, 7 und 8 mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 und des Absatzes 2 Nr. 2, 3 und 5 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. "
Leih Deiner Freundin das Geld für einen neuen Ausweis. Sie soll zum Amt gehen und sagen, sie hat ihren alten Ausweis verloren....dann hat man am wenigsten Stress.
Entweder Reisepass oder Perso, ein deutscher muss nur eines davon haben und ggf. mitführen!!!!