Ausweis ausgeliehen, erwischt worden. Anzeige wegen diebstahl nötig?
hallo leute, ne freundin von mir hat heute ihren ausweis verliehen damit ne andre freundin, die noch nicht 16 ist ins Zelt beim Frühlingsfest kommt. Die Türsteher hams gemerkt, polizei angerufen ausweis wurde eingezogen usw. jetzt zu meiner frage: Wenn die freundin nun sagt dass ihr ausweis ohne erlaubnis entwendet wurde, ist dann eine Diebstahl anzeige nötig bzw pflicht? Kann nur die person anzeige erstatten oder auch der Staat ? kenn mich leider nicht gut aus. würde mich über schnelle antwort freuen.
mfg nuniii235
5 Antworten
Falls die Verleiherin eine Anzeige wegen Diebstahl erstatten sollte, wäre das ein Vortäuschen einer Straftat + falscher Verdächtigung! Das Problem ist nicht, einen Fehler zu begehen, sondern diesen vertuschen zu wollen!
Zunächst einmal natürlich liegt hier keine Urkundenfälschung vor, der Ausweis wurde ja in keiner Weise verfälscht. Es liegt ein Missbrauch von Ausweisdokumenten vor wie clemensw schon geschrieben hat.
Korrekt erkannt ;-)
Tja, das geht wahrscheinlich für beide nicht gut aus - hier steht "Mißbrauch von Ausweispapieren" nach StGB §281im Raum:
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__281.html
Wichtig hier: "wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt" - also wird auch die verleihende Freundin bestraft!
OK, jetzt könnte die Verleiherin auf die Idee kommen, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, in dem sie den Ausweis als gestohlen meldet und ihre "Freundin" hängen läßt.
Das ist aber nicht ganz ohne Risiko: Stuft der Richter diese Aussage als Schutzbehauptung ein, wird die Verleiherin nicht nur nach StGB §218 bestraft, sondern hinzu kommt noch das "Vortäuschen einer Straftat" nach StGB §145d
Ob die Verleiherin hier also "Doppelt oder Nichts" spielen möchte, sollte sie mMn am besten mit einem Anwalt klären.
Deine Freundin braucht sich um nichts kümmern. Die Polizei ermittelt selbständig, falls sie Bedarf dafür sieht.
Nein, nur die Verleiherin kann Anzeige erstatten, es ist ja ihr Eigentum. Wenn sie es also lässt, sind beide aus dem Schneider.
In Deutschland ist der Personalausweis Eigentum des Staates (http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__4.html).