Auswandern - selbst kündigen?

2 Antworten

DU willst auswandern. Das ist dein Privatvergnügen. Wie du das organisierst auch. Warum also sollte der Steuerzahler dafür aufkommen?

weil inner halb Deutschland dies unterstützt wird kathrin!!!!

@Auswandern12345

du willst aber nicht innerhalb Deutschlands umziehen

Wenn du nach der Kündigung staatliche Unterstützung beanspruchen solltest, dann droht dir tatsächlich und berechtigt eine Sperre. 

Warum kündigst du nicht einfach kurzfristig zu dem Zeitpunkt an dem du ins Ausland auswanderst? Finanzielle Unterstützung von der deutschen Seite wirst du auf keinen Fall bekommen. Für die Kosten der Auswanderung wird der deutsche Staat nicht aufkommen. Warum auch... 

Dir bleibt daher nur der Weg einer Kündigung mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. 

Da ich gelesen habe, dass die Sperrzeit aufgehoben werden kann, wenn es private hinzergründe hat. Ich möchte nichts beantragen, was mir nicht zu steht. Ich bin 30 Jahre alt und arbeite seit meiner Berufsausbildung ohne jemals arbeitslosemgeld beansprucht zu haben!!! Also bitte nur hilfreiche Antworten ohne das man mich wie einen sozialschmarotzer da stehen lässt. Ich bin auch bereis 6 Monate nach Arbeitssuche im Ausland und werde voraussichtlich im Mai 2 Vorstellungsgespraeche haben, da aber das sehr schwierig ist von Deutschland aus, nachdem ich meinem evtl neuem Arbeitgeber mitteilen muss, dass ich früherstens in 4 Monaten anfangen könnte, werden die mich nur auslachen.. Ohne unterstützung und Krankenversicherung bin ich in der Zwickmühle von dort aus zu suchen!!

@Auswandern12345

Ich habe nirgends auch nur ansatzweise davon etwas geschrieben, dass du ein Sozialschmarotzer bist. Wenn dies von dir so interpretiert wird, ist dies nicht mein Problem. Es ist auch völlig egal wie lange du gearbeitet hast usw.. Die Gesetze sind für alle Menschen gleich. Das Umgehen der Sperrzeit kann nicht einfach aus privaten Gründen erfolgen. Da müssen schon triftige Gründe vorliegen. Die Zusammenführung von Eheleuten zum Beispiel, was in der Praxis aber einen Zusammzug innerhalb von Deutschland bedeutet. Eine Sperre zu umgehen mit der Behauptung, dass man vorhat innerhalb der nächsten Zeit irgendwann ins Ausland auszuwandern und zu seinem Freund zu ziehen ist m.E. auf keinen Fall ein solcher Grund.

Jedem der Auswandern will sollte bewusst sein, dass er erst auswandern kann wenn er einen Job vor Ort hat oder aber genügend angespart hat um für die erste Zeit dort Miete, Lebensmittel und Krankenversicherung selbst zu zahlen.

@xAdmiralAckbarx

Ok. Aber Wie gesagt, Ich werde im Mai ausgelacht Wenn Es heißt, Wann koennen Sie anfangen... Also bleibt mir zu 90% nur übrig vor Ort zu suchen.. ZB Arbeitssuchende bekommen bei Auswanderung unterstützung und das finde ich ist unfair!!!!

@Auswandern12345

Du hast eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen.. Mit Resturlaub und etwaigen Überstunden wird diese Zeit auch noch kürzer. Du kannst also sehr gut im voraus. Was du unfair findest ist auch völlig egal.

Kosten für eine Auswanderung werden nur in Ausnahmefällen übernommen dabei darfst du ausgehen, dass derjenige längere Zeit vergebens hier in Deutschland nach Arbeit gesucht hat und im Ausland einen Arbeitsplatz vorweisen kann. Selbst dann ist dies noch eine freie Ermessensentscheidung. Das Beenden der Hilfemaßnahme für einen Arbeitssuchenden als unfair zu bezeichnen, halte ich pers. für sehr fragwürdig...

Anders wie ein Arbeitssuchender hast du einen festen Arbeitsplatz. Wer sich selbst in gezielt oder schuldhaft in die Situation bringt dass er auf staatliche Hilfe angewiesen ist, dem werden selbstverständlich Sperren etc. auferlegt. So funktioniert unser Sozialsystem. Wäre auch schlimmer wenn es anders wäre....