Ausversehen mit Falschgeld bezahlt (unbewusst)?

4 Antworten

Du hättest gleich bei der Wahrheit bleiben sollen. Ihr wart einfach nur dämlich, auf so einen plumpen Trick hereinzufallen.

Allerdings ist solch Verhalten natürlich nicht strafbar. Nur wer es bemerkt und trotzdem damit bezahlen will, macht sich strafbar. Der Gegenwert ist natürlich futsch, aber das weißt du sicher selber.

Vielleicht zeigt man euch noch ein "Fotoalbum" mit entsprechenden Kandidaten und du erkennst den Typen sogar wieder. Vielleicht treibt er vor Ort auch noch öfter sein Unwesen und du könntest ihn dort identifizieren.

Das Problem ist der Schein war professionell, hatte Wasserzeichen einfach alles. Außer als sie den pen Test durchgeführt haben ist die Farbe geblieben ,

Wenn der Täter echt im Fotoalbum drinne ist dann hab ich doch noch Glück im Leben ... 

@gaunatan

Dann kann man euch auch keine Absicht bei der Weitergabe unterstellen. Die Herstellung noch viel weniger.

Ich kann dazu nur sagen, hab mal eine 10DM Fälschung gesehen, die von der Kripo her als sehr gelungen galt. Das Ding sah aus, wie aus der Waschmaschine gezogen. Mir wäre der nicht untergekommen.

sag die warheit damit bist du auf der sicheren seite du sagst das du als du beim club warst so betrunken und verwirrt warst das du diese falschaussage gemacht hast und sagst das es doch auf dem weihnachtsmarkt passiert ist ich denke jeder würde das verstehen :)

Ja aber nicht das die denken weil mein Kollege abgehauen ist dass er schuldig ist ?

Hallo, du bist ja ein toller Held!

Geh zur Polizei und sage die Wahrheit! 

Wahrscheinlich sind noch andere Leute auf dem Weihnachtsmarkt reingelegt worden. 

Ich weiss nicht ob du eine Anzeige wegen Falschaussage bekommst.

Das Geld ist auf jeden Fall weg!

Wenn das Zeug wirklich so gut gelungen war, haben wir aber das Problem, dass Andere den wahrscheinlich unbemerkt wieder los wurden.

@Sonnenstern811

aber das geld wird von den Händlern ja eingezahlt bei den Geldinstituten. Da fällt es dann auf und die wissen wo es her kommt. Das unterstützt dann wiederrum deine Geschichte.

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Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen. Danke für das Latein-Training

@DGsuchRat

Ist ein sehr weiser Rat. Ich würde grundsätzlich zudem immer empfehlen bereits in einem Ermittlungsverfahren einen Anwalt zu konsultieren.