"Ausversehen" mehr als 450€ aus 2 Minijobs insgesamt bekommen - Konsequenzen?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich hatte einen Midijob und einen Minijob; weil ich nicht mehr genug Stunden hatte und mit einem Job nach diesem Monat aufhöre waren die letzten beiden Monate beide Jobs auf 450€- Basis. Das sollte eigentlich auch kein Problem sein, weil ich das von den Stunden so koordiniert hatte, dass ich insgesamt die 450€ nicht überschreite. Jetzt hat mir mein Chef von dem einen Job allerdings den Stundenlohn erhört was ich nicht wusste und hatte damit 20€ zu viel (sprich 470€ insgesamt bekommen)... ein Brief vom Finanzamt mit der Aufforderung, dass ich die Steuern nachzahlen solle kam bis jetzt noch nicht. Ich dachte vielleicht sind einmalig 20€ nicht so schlimm...
Jetzt hat mir der eine Arbeitgeber allerdings wieder mehr als erwartet überwiesen, sodass ich 500€ insgesamt bekommen habe.
Ich habe gelesen, dass einer der beiden Arbeitgeber aufgefordert wird die gesamten Steuern nachzuzahlen. Ich habe aber angst, dass mein Chef dann böse auf mich sein wird weil ich kenne ihn auch privat ganz gut und habe mir schon überlegt ob ich dem Finanzamt sage, dass ich das alles selber nachzahle und die meinen Chef da bitte raushalten sollen...
oder denkt ihr dass das Finanzamt bei solchen kleinen Überschreitungen nochmal ein Auge zudrückt? Ich bin echt Ratlos und vor allem weiß ich nicht mal welches Finanzamt dafür zuständig ist
Ich hoffe ich versteht meine Situation und könnt mir aus der patsche helfen
5 Antworten
Diese Minijobs sind in der Regel nicht Sozialversicherungspflichtig. Wenn Du bei beiden unterhalb der Grenze bist ist alles o.K. Es gibt keine Korrelation. Es geht hierbei einzig um dein Einkommen.
Nun beträgt dein Einkommen mehr als 450,- Euro und Du musst auf das Einkommen Beiträge abführen.
AV,RV,KV und Steuern. Anders als bei einem festen Hauptbeschäftigungsfall, bist Du für die Abgabe verantwortlich.
Also musst Du das beim FA melden und der Krankenkasse....Die Krankenkasse sammelt alle Sozialversicherungen ein und verteilt sie entsprechend dann weiter.
Mit Lohnsteuer gibt es allerdings eine Untergrenze.... .
Einkommensteuerpflichtig bist du erst ab 9408€ Bruttojahreseinkommen. Anders sieht das bei den Sozialabgaben aus.
Du darfst im Jahr 5400€ verdienen, schau also, dass du nicht über diesen Betrag kommst
Laut minijob-zentrale.de gibt es nur 2 Ausnahmemöglichkeiten bei Überschreitung:
Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitetZahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
PS: Was bitte ist denn deine Hauptbeschäftigung?
Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen ArbeitgebernHat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Gruß siola55
Meine Hauptbeschäftigung ist mein Studium, habe gerade bei der Minijob-zentrale angerufen und die meinte auch, dass es kein Problem sei wenn ich im durchschnitt unter den 450€ bleibe
wissen beide chefs von den beiden jobs ?
Da es keine Haupttätigkeit ist kann es den Chefs egal sein. Es sei denn, es sind beide Jobs in der gleichen Branche mit gleicher Tätigkeit. Dann muss es aber explizit im Arbeitsvertrag festgehalten werden das der AN keine solche Tätigkeiten machen darf. Ob dies bei einem Minijob zulässig ist stellt sich in Frage...ich weiss es nicht ...
Ja, aber ich habe gesagt ich kümmere mich darum dass ich die 45 Stunden pro Monat nicht überschreite... ist also eigentliche meine Schuld dass es soweit kam