Ausversehen Handy kaputt gemacht?

14 Antworten

1.) Das kann der nicht anzeigen, denn eine fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.

2.) Ob Du haftbar bis für den Schaden, ich auch nicht so offensichtlich klar, denn Du hast ihn zwar angerempelt, aber er hat es runterfallen lassen.

Es ist jetzt nicht immer so, dass Du dann komplett haftbar wärst, denn wenn der an einer Haltestelle sein Handy rauskramt, muss der auch damit rechen, man könnte ihn anrempeln.

Das muss im Einzelfall entschieden werden.

Wenn, ich nehme an, Du hast eine Haftpflichtversicherung - bzw Deine Eltern / Mom für Dich.

3.) Was will der mit der Nummer Deiner Mutter machen? Ist der doof, Mensch.

Deine Mom muss nur sagen, wenn der anruft..... kenne ich nicht..... und gut ist.

Mehr bekommt der so oder so nicht raus.

Also nur für den Fall, dass ihr keine Haftpflichtversicherung haben solltet...... nur musst Du dann aufpassen an der Haltestelle in Zukunft, denn wenn der Dich erkennt, macht der Terz.

1) Stimme ich zu

Bei der 2) eher nicht. Es ist ja nach der Schilderung evident, dass das Anrempeln ursächlich für das Fallenlassen war.

Und man muss wohl im Allgemeinen nicht damit rechnen, dass man mit erheblicher Wucht (er ist ja gerannt) gestoßen wird, zumal das ja (nach einem schnellen Überflug der entsprechenden Gesetztespassage) auch unerheblich ist.

Musst für den Schaden aufkommen..

Wenn du eine Haftpflicht-Versicherung hast, übernimmt die davon wahrscheinlich einen Teil oder sogar alles

einen Teil

Eine Privathaftpflicht muss die versicherte/n Person/en zu 100% von Haftungsansprüchen freistellen (evtl. SB außen vor).

Was für ein Unsinn, an Strafe zu denken ! Oder hast du ihn absichtlich angerempelt ?

Aber du haftest, musst also für den Schaden aufkommen. Dagegen ist man normalerweise durch eine Haftpflichversicherung geschützt.

Straftaten sehe ich hier keine, aber zivilrechtliche Ansprüche kann der Geschädigte geltend machen, sprich du musst ihm den Schaden am Handy erstatten. Wenn ihr eine Familienhaftpflicht habt, könnt ihr ggf. die in Anspruch nehmen.

Das ist nicht strafbar, aber du musst den entstandenen Schaden ersetzen.