Austritt aus einer Erbengemeinschaft trotz persönlicher Haftung möglich?

4 Antworten

Ja geht sogar formlos ohne Notar. Nennt sich Abschichtung.

Für Nachlassverbindlichkeiten haftest Du allerdings.

Vielen Dank. Mir ging es aber eigentlich um die persönliche Haftung. (siehe meine Frage)

@Metta

Die bleibt auch bei einem Austritt bestehen, weil die Verbindlichkeiten hat ja die gesamte Erbengemeinschaft mit geerbt. Vielleicht zahlen ja die Miterben im Gegenzug.

@DogDiego

Nein: Es geht nicht um geerbte Verbindlichkeiten, sondern um eine neue persönliche Haftung in Zusammenhang mit Aufnahme der Grundschuld.

Die persönliche Haftung konnte man auch weg lassen, wie es jetzt auch passiert ist.

Dann hättest du das Erbe rechtzeitig ausschlagen müssen.

Aus der Erbengemeinschaft "austreten" gibt es nicht.

Jein: Man kann seinen Erbteil übertragen. Und dann ist man auch die Haftung - was die Erbengemeinschaft selbst betrifft - los. Meine ich jedenfalls.

Das muss auch notariell beurkundet werden und braucht die Zustimmung der der anderen Mitglieder.

nein, du kannst austreten, haftest aber weiter für das, wofür du haftest

wenn der gläubiger mitspielt, könnte er dich aus der haftung entlassen

aber was hätte er davon, nix, richtig

du müsstest ihm dann einen anderen hafter oder irgendwas anbieten

der typ, der deinen anteil übernimmt, sollte irgendwie die haftung übernehmen

aber das muss der gläubiger auch wollen

Danke. Es hat sich jetzt mit der persönlichen Haftung doch erledigt. Und ein guter Grund mehr, dass sich das erledigt hat.

als Mitglied einer Erbengemeinschaft bist auch du für die Rückzahlung des Kredits verantwortlich, du bist Miteigentümer.

deinen Anteil könntest notarisch an eine andere Person übertragen. Geld wird wohl keins fließen. nennt sich Schenkung

der Gläubiger hat da noch ein Wörtchen mitzureden - er verliert eine Person wo es noch Geld bekommen könnte.

eine Versteigerung bringt Geld ein, ob die Schulden damit gedeckt werden können; ist ne andere Geschichte, ihr werdet auf Restschulden sitzen bleiben

Was ist das für ein unsinniges Durcheinander?

"der Gläubiger hat da noch ein Wörtchen mitzureden - er verliert eine Person wo es noch Geld bekommen könnte. "

Ja genau, das habe ich gemeint. Aber es hat sich jetzt doch so ergeben, dass ich nicht mit hafte und das ist nur gut, wenn ich das hier so lese. :-)