Austausch Klingelschild - wer zahlt die Rechnung?
Hallo,
ich wohne zur Zeit übergangsweise in einem möbilierten Apartment, das einer Privatperson (=Vermieter) gehört. Außerdem existiert eine Hausverwaltung.
Da ich nur 3 Monate dort wohne, habe ich über das Klingelschild einen Papierzettel mit meinem Nachnamen geklebt, falls Gäste oder Pakete kommen. Nun hat die Hausverwaltung - ohne irgendwelche Info - einfach ein passendes Klingelschild aus Metall bestellt, angebracht und mir in Rechnung gestellt, weil "das Schild nicht der Hausordnung entsprach".
Da ich in einem Monat eh wieder ausziehe, ärgert mich das natürlich. Wie sieht das rechtlich aus, darf die Hausverwaltung das einfach machen ohne vorher etwas anzukündigen geschweige denn überhaupt nach dem Einverständnis zu fragen?!
9 Antworten
Natürlich der, der dieses Ding bestellt hat. Eine Hausverwaltung ist in das Mietverhältsnis meist gar nicht eingebunden und kennt somit auch die vereinbarte Hausordnung nicht. Ich erlebe als Verwalter zudem immer wieder, daß die Vermieter eben solche Dinge nicht vereinbaren. Schaue vorsorglich in Deine Urkunde und gut ist. Ansprechtpartner zudem ist allein der Vermieter. Alles Gute.
Wenn es in der Hausordnung so festgeschrieben ist, musst Du das Schild bezahlen. Bei der Unterschrift unter dem Mietvertrag hast Du Dich auch verpflichtet die Hausordnung einzuhalten.
Kleine Kritik. Welche Hausordnung bitte? Doch nur die, die im Mietvertrag vereinbart wurde. In meiner Verwaltung kenne ich hunderte von Ausfertigungen, weil die vermietenden WE eben nicht beim Verwalter sich erkundigen sondern die nehmen, die sich auf der letzten Seite ihres Vordruckes befinden und diese Industriedinger kennen natürlich nicht die vom Haus. Alles doch ganz einfach.
Ist die Hausordnung Dir nachweislich ausgehändigt worden und steht das da auch so drin? Dann musst Du zahlen, ansonsten der Vermieter...
Es stellt sich allerdings tatsächlich die Frage, ob man Dir nicht zuvor Gelegenheit hätte geben müssen, das selbst zu machen...
Alles in allem denke ich, Du musst nicht zahlen...
Kläre die Frage, ob es einen Eigentümerbeschlkuss gibt, der die hausverwaltung auffordert, einheitliche Klingelschilder anzubringen.
Allerdings kann hier nicht ohne Vereinbarung im Mietvertrag oder auf sonstige Art einfach eine Hausverwaltung Klingelschilder beschaffen und berechnen. Wer bestellt, hat zu zahlen, wenn es keine Vereinbarung gibt. Du hättest von der Hausverwaltung hingewiesen werden müssen, dass Du die Schilder bezahlen musst.
Die Frage, über das Grundsätzliche hinaus, ist in solchen Fällen immer, ob sich ein Streit lohnt. Wobei man natürlich bei solchen Kleinbeträgen Hausverwaltungen teilweise deren "Übergriffe" erleichtert.
DH, sehr gute Antwort...
Da der Hauseigentümer Wert auf Sein Äußeres legt,und das Gebäude nicht wie eine Räuberhöhle aussehen soll,gibt Es Richtlinien,die von den Mietern einzuhalten sind.Dafür gibt es eine Hausverwaltung,die dafür sorgt das, das eingehalten wird.Wenn jeder sein Geschmier auf die Klingelschilder klebt,wie sieht das aus.Das Schild wirst Du wohl zahlen müssen.Das Schild kannst Du ja denn auch mitnehmen,dann hast Du gleich für die nächste Wohnung ein Schild.