Ausstand geben bei Kündigung Pflicht?
Ich habe heute meinen letzten Arbeitstag. Nun wurde ich schon von 2 Kollegen gefragt was es denn als Ausstand gibt? Geplant habe ich eigentlich nichts da ich eigentlich keinen Kollegen hatte mit dem ich groß ein Wort außerhalb von Arbeitsthemen gewechselt habe.
Da mich das gefrage ziemlich nervt überlege ich ob ich zur frühstückspause schnell in den Supermarkt fahre und ein Eis hole. Zumindest für die ca. 10 Kollegen bei mir auf der Etage.
Zu mir, ich bin 3 Jahre in dem unternehmen gewesen und habe meine Ausbildung gemacht. Jetzt habe ich während der Probezeit in meinem anschließenden Arbeitsvertrag gekündigt.
7 Antworten
Es ist keine Pflicht, aber eine nette Geste, die auch erwartet wird, erst recht, wenn Du z.B. selber schon einen Ausstand miterleben durftest.
--> Nein
Aber je nach Lage kann man dies Hervorheben nach Beendigung der Arbeitszeit. Dort kann der Arbeitgeber selbst nichts mehr machen oder Verbieten.
Hast Du in der Zeit einen Kollegen "mit einem Ausstand" verabschiedet? Ausstand ist kein muss, aber man sollte sich an der betrieblichen Gepflogenheit anpassen.
Ob der Kollege der gegangen ist einen Ausstand gemacht hat.
Die meisten auch nur in kleinem Kreis. Also nicht für alle Mitarbeiter (insgesamt ca. 40)
Pflicht ist das nicht, aber Du kannst damit selber beeinflussen, ob Dich Deine demnächst-ex-Kollegen positiv in Erinnerung behalten (vgl. Peak-End-Rule).
Möglicherweise sinnvoll, denn man sieht sich oft zweimal im Leben.
Nein ist keine Pflicht.
Wenn Du nichts machen willst, sage dies auch direkt so wenn dich jemand fragt.
Ob ich einen verabschiedet habe und ihm was gegeben habe? Nein?