Außergerichtliche Schuldenbereinigung oder Insolvenz?

3 Antworten

Wenn du eine Privatperson bist kommt zuerst die schuldenbereinigung und wenn diese scheitert kann man Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb von 6 Monaten nach scheitern des schuldenbereinigungsverfahrens stellen. Sicherer ist das Insolvenzverfahren. Das schuldenbereinigungsverfahren ist ein Vergleich zwischen den Schuldner und den Gläubigern. Kann man 1 mal nicht zahlen war alles umsonst. Die bis dahin gezahlten Beiträge sind weg und die Schulden bestehen weiterhin. Falls ein Gläubiger vergessen wurde in den Plan mit einzubeziehen bestehen diese Schulden ebenfalls weiterhin. Im Insolvenzverfahren ist man geschützt. Alle die vor insolvenzeröffnung entstandenen Schulden sind insolvenzforderungen. Bedeutet, ob ein Gläubiger seine Forderung anmeldet oder nicht ist man am Ende des Verfahrens wenn die restschuldbefreiung erteilt wurde schuldenfrei. Nachteil ist nur dass das Verfahren und der Insolvenzverwalter Geld kosten. Wenn man pfändbares Einkommen hat werden diese Kosten als erstes gedeckt, wenn nicht werden die Kosten gestundet. Am Ende der Insolvenz werden diese fällig.

Die Frage ist ungefähr so, als würdest du nach Äpfeln und Birnen fragen. Irgendwie kann man beides essen und dennoch ist es etwas anderes.

Da bei einer Privatinsolvenz ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch Grundvoraussetzung ist, stellt sich die Frage auch gar nicht erst. Man geht zu einem Schuldnerberater und hofft auf eine Einigung. Für den fall einer nicht zustande kommenden Einigung leitet man die Privatinsolvenz ein.

Die Privatinsolvenz bietet den Vorteil, dass die Fronten (für die Altschulden) geklärt sind. Ein außergerichtlicher Entschuldungsplan kann halt schief gehen, wenn beispielsweise wegen plötzlicher Arbeitslosigkeit die Einnahmen wegbrechen o.ä.

Wenn man allerdings nur Forderungen aus vbuH (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung) hat und damit rechnet, dass diese auch so gemeldet werden vom jeweiligen Gläubiger, bringt eine Privatinsolvenz exakt nichts. Denn diese Forderungen gehen nicht in der Restschuldbefreiung unter.

Besser ist ein außergerichtliches Vergleichsverfahren. Es geht schneller, spart bis zu 70/80% der Schuldsumme, hält die Schufa fern und hat viele weitere Vorteile.

Schufa ist wen man soweit ist schon negativ. Ob es schneller geht?