Außenspiegelüberzieher Deutschland - Blinker am Spiegel verdeckt

2 Antworten

Wenn ich das richtig verstehe hast Du Spiegelbikinis im Motiv der Deutschlandflagge angebracht. Dabei hast du die dämlichen Blinkleuchten an den Aussenspiegeln verdeckt. Deine Frage ist jetzt ob dies zulässig ist oder nicht, bzw Dein Bekannter sich rechtens aufregt?

Wie du schon richtig angemerkt hast sind diese Zusatzblinkleuchten nicht Pflicht, dem steht entgegen dass sie zu funktionieren haben wenn sie angebracht sind. Obwohl in den Anbauanleitungen dieser Bikinis steht dass Nichts (Sichtfeld, Spiegel, ggf Blinker) verdeckt werden darf würde ich behaupten dass der Bikini auch bei Spiegelblinkern aufgezogen werden darf. Er müsste allerdings Blickdicht (auch das Licht des Blinkers darf nicht durchscheinen, auch bei Dunkelheit nicht) und auf beiden Seiten sein. Da seitlich kein Blinklicht Pflicht ist dürfte man den auch entfernen oder wie in dem Fall Lichtdicht verdecken.

Wenn im Außenspiegel Blinker angebracht sind, darfst du die nicht verdecken. Es gibt drei Grundregeln, die du beachten mußt, wenn du Spiegelüberzieher anbringen willst:
1. Die Sicht mußt frei bleiben, also das Spiegelbild darf nicht verdecktwerden.
2. Die Spiegel müssen sich noch einstellen lassen.
3. Wenn Blinker im Spiegel angebracht sind, dürfen diese nicht verdeckt werden.

woher hast du diesen textfetzen, der nicht mal richtig auf meine frage eingeht?!

@waldbaum1234

ich habe auf das geantwortet, worauf es ankommt, also daß du die Blinker wirklich nicht verdecken darfst. Daß alte Autos nicht nachgerüstet werden müssen, ist ja eigentlich klar.

@waldbaum1234

waldbaum1234, auch wenn die Antwort vom „DerTroll“ dir nicht so ganz gefällt, allerdings allzu weit sollte man dieses auch nicht wegwerfen.

Folgendes Amtsdeutsch Wiki entnommen;

Bei ein- und mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist auf jeder Seite je eine Blinkleuchte vorne und hinten vorgeschrieben, bei Anhängern nur hinten. Viele moderne mehrspurige Kfz haben jedoch mehr als diese vier Fahrtrichtungsanzeiger, z. B. hochgesetzte Warnblinkleuchten am Heck oder in den Außenspiegeln.

An diesen Fahrzeugen sind die Blinker nicht erforderlich, falls sie dennoch vorhanden sind, müssen sie jedoch den Vorschriften in Deutschland § 54 StVZO entsprechen.

Im v. g. Paragraphen steht das die Fahrrichtanzeiger nach dem einschalten blinken müssen.