Ausreisen trotz Strafbefehl?
Hallo Zusammen,
ich wurde vom Gericht zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30€ verurteilt. Der Brief der Staatsanwaltschaft kam schon (Stundungsbescheid) der Betrag muss bis Mitte Dezember gezahlt werden. Meine Frage, darf ich den lang gebuchten Urlaub nach Süd Amerika antreten oder werde ich an der Ausreise gehindert? Die Reise wäre von Samstag bis Anfang Dezember.
Danke für eure Antworten.
6 Antworten
Wenn du nicht termingerecht zahlst, gibt das Schwierigkeiten.
Vorschlag:
Online oder direkt bei der Bank: Terminüberweisung zum 15. Dezember einrichten und einen Nachweis darüber bei der Staatsanwaltschaft vorlegen.
Ich darf mich wiederholen: Wenn du nicht termingerecht zahlst, gibt das Schwierigkeiten.
und was hat das mit seiner Reise zu tun , die Anfang Dezember zu Ende ist ?
Gegenfrage: Weshalb fragt denn der Fragesteller wohl, ob er bis Anfang Dezember verreisen darf, wenn er erst Mitte Dezember zahlen muss?
wenn du vorher bezahlst , sollte deinem Urlaub nichts im Wege stehen
Natürlich geht das.
Schreibe zurück, dass du erst Anfang Januar 2019 bezahlen kannst, da du jetzt nach Amerika fliegst und dort das Geld benötigst.
Wenn du vorher bezahlst warum nicht . Die Frage ist nur ob sie dich nach Amerika einreisen lassen , jetzt wo du vorbestraft bist .🤔
Es geht nach Süd Amerika nicht in die USA.
"Amerika" bedeutet nicht explizit "USA". Mit "Amerika" kann auch "Süd- & Nordamerika" gemeint sein!
Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Amerika
Genau, es geht nicht in die USA
"Amerika" bedeutet nicht explizit "USA". Mit "Amerika" kann auch "Süd- & Nordamerika" gemeint sein!
Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Amerika
Auch Brasilien , Chile , Kanada ist Amerika
genau , und nach dem Nachweis schicken , die Überweisung wieder löschen ...