Ausreise trotz Strafbefehl?

1 Antwort

Der Strafbefehl beinhaltet vermutlich eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen zu je, sagen wir mal 20 €. Er kann zunächst in Ruhe abwarten bis die Staatsanwaltschaft die Rechnung inklusive Gebühren schickt. Darin ist eine Frist angegeben wann das Geld zu Zahlen ist. Das dauert zunächst seine Zeit. Aber selbst wenn die Frist verstrichen ist, kommt mindestens eine erneute Aufforderung. Danach kommt irgendwann eine Ladung zum Strafantritt.

Ihr könnt also in Ruhe den Urlaub antreten. Bis letztlich wirklich ein Vollstreckungshaftbefehl ergeht vergehen Monate und erst dann sollte man schnellstens zahlen, oder den geforderten Betrag in bar bei sich haben. Sollte die geforderte Summe nicht auf einmal gezahlt werden können, kann eine Ratenzahlung, oder die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit, beantragt werden.