Ausnahmen möglich bei Öffnungsrichtung einer Fluchtwegtür, die gleichzeitig Eingangstür eines Ladens ist?

5 Antworten

Solange du keine Umbaumaßnahmen oder Nutzungsänderungen beantragst, sind die Türen so "in Ordnung". Ich habe leider keine Landesbauordnung von 1968 um zu sehen, ob das damals schon gefordert wurde. 

Wenn zwischenzeitlich die Nutzungen geändert worden sind, ist es den Sachbearbeitern vielleicht nicht aufgefallen. 

Wenn du nun die Türen (auch beim 2. Rettungsweg) in Fluchtrichtung umänderst, machst du definitiv nix falsch. Jedenfalls die Türen nur austauschen und dann wieder entgegen gesetzt würde ich nicht machen. 

Fluchtwegtüren müssen sich grundsätzlich nach außen öffnen lassen damit im Notfall die Türen nicht von Menschen durch Panik z.B. den Weg versperren können. 

Danke, Du würdest also sagen, dass da seit 1968 "illegale Türen" verbaut sind, da sie nach innen aufgehen?

@TimS79

Ja. Die Türen müssen sich immer in Richtung des Fluchtweges öffnen lassen. Normalerweise wird das Gewerbeaufsichtsamt keine Genehmigung erteilen wenn die Türen nicht ordnungsgemäß angebracht sind.

Bei Neubauten stimme ich dir zu. Ansonsten gilt die Bauordnung.

@verreisterNutzer

Die Bauordnung sagt nichts anderes. Eine Genehmigung ist nicht zu erteilen wenn sich die Fluchttüren nach innen öffnen. Da wird der Geschäftsraum nicht abgenommen werden.

@extrapilot351

wiki sagt dazu:

Das Bauordnungsrecht stellt an Fluchtwege je nach Sonderbau und Wertigkeit des jeweiligen Fluchtwegs (Treppenhäuser sind z. B. höherwertig als Flure) unterschiedliche Anforderungen an Abtrennung mit Brand- oder Rauchschutztüren bzw. Brandwänden und -decken zu Bereichen mit höherer Brandgefahr und Minimierung von Brandlasten in den Fluchtwegen (schwer entflammbare oder nicht brennbare Bodenbeläge etc.). Versorgungsleitungen (z. B. Kabel) dürfen nur in sehr eingeschränkter Menge durch Fluchtwege verlegt werden. Im Regelfall sind elektrische Notbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung erforderlich. Türen in Fluchtwegen dürfen während der Betriebszeiten eines Gebäudes in der Regel nicht verschlossen sein beziehungsweise müssen sich einfach mit einem Handgriff öffnen lassen. Um Panikfallen zu verhindern, bietet es sich an, dass die Türen in Fluchtrichtung öffnen. Hierzu besteht jedoch meist keine rechtliche Vorgabe. Lediglich Notausgangtüren müssen nach außen aufschlagen.

@extrapilot351

Eine Genehmigung ist nicht zu erteilen wenn sich die Fluchttüren nach innen öffnen.

Das mag ja für neu abzunehmende Objekte richtig sein. Aber wenn die Geschäftsräumlichkeiten schon jahrzehntelang bestehen und schon längst abgenommen sind?

Geh' einmal mit offenen Augen durch eine Stadt - mindestens 70% aller Eingangstüren sind nach innen zu öffnen.

@manni94

Bei Dir stimmt ja wohl so einiges nicht. Trollst Du hier oder was. Lese mal die Vorschriften und dann schlendere mal durch das Dorf aus dem Du kommst.

Es gibt Ausnahmen zu den ASR und die gibt es beim Landesbauamt deines Bundeslandes.

Bei Gebäuden die z.b. unter Denkmalschutz stehen und den aktuellen ASR''s nicht entsprechen, gibt es Sonderregelungen. Ich gehe aufgrund des Baus von 1968 davon aus, das die Türen bei dir in Ordnung sind. Wenn es die letzten 50 Jahre niemanden gestört hat, wird es heute auch niemanden stören.

Zumal dein Vermieter für die Änderung verantwortlich wäre und nicht du.

Ja, aber es fällt in meine Verantwortung, wenn ich jetzt die Türen austausche. Denkmalschutz fällt aus. Du meinst also beim Bauamt nachfragen?

@TimS79

In deine Verantwortung fällt es wenn es dein Neubau ist. Das Gebäude ist von 1968 und du bist Mieter. Wenn du sicher gehen willst, stell eine Anfrage ans Bauamt.

Du stellst sicher, das alle Kunden im Fall des Falles aus dem Haus kommen (Piktogramme etc.) Mehr kannst du nicht tun.

Hallo Tim,

überlege einmal, was wohl passieren würde, wenn die Tür nach außen aufgeht ?

Dadurch würde die Fluchttür zur dauernden Gefahrenquelle für Fußgänger und Radfahrer.

Schließlich liegen Geschäfte mindestens am Bürgersteig und sehr oft natürlich in Fußgängerzonen.

Genau deswegen läßt man auch bei allen Kommunen diesen alten Zustand bestehen, weil eine Änderung oft gar nicht möglich ist.

Danke, das ist eine logische Antwort warum das seit 50 Jahren so ist.

Da bei unserem Gasthof sämtliche Türen im Erdgeschloss nach innen aufgehen, habe ich mir vor einigen Jahren genau dieselbe Frage gestellt und bin aufmerksam durch die Gegend gegangen:

ich würde sagen, mindestens 70 Prozent der Türen in Geschäften und öffentlichen Gebäuden sind nach innen - also in die falsche Richtung - zu öffnen gewesen.

Genau das ist der Punkt: Gelebte Praxis, wie ich sie selbst wahrnehme vs. Vorgaben. Mir fällt es schwer zu glauben, dass da über Jahrzehnte die Augen verschlossen werden... aber wenn es rechtlich ok ist, muss es ja eine rechtliche Grundlage geben.

@TimS79

Die ASR sind nur Richtlinien und keine Gesetze. Man kann  und sollte sich daran orientieren, muss es aber nicht.