Ausnahmegenehmigung für Schulweg?

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Es gibt die Moeglichkeit einer Ausnahmegenehmigung. Die wird allerdings nur gewaehrt, wenn es eben keine Moeglichkeit gibt, mit oeffentlichen Verkehrsmittel zu fahren (dass man mal 1 -2 Stunden warten muss, ist normal). Keine Moeglichkeit bedeutet, es faehrt zu den Schulzeiten entweder kein Bus, mit dem man puenktlich die Schule erreichen koennte oder nach Schulschluss gibt es keine Moeglichkeit mehr, heim zu kommen.

Und weiterhin waere noch die Frage, ob es nicht eine andere Schule gaebe, die guenstiger liegt und die man auch besuchen koennte fuer den angestrebten Abschluss.

Da  bei uns zumindest wo Schulpflicht besteht, bei fehlendem oeffentlichen Nahverkehr Schulbusse eingesetzt werden muessen, der es jedem ermoeglicht, eine Schule zu erreichen, kann ich mir das kaum vorstellen, dass es bei dir keine andere Moeglichkeit geben soll. Bequemlichkeit darf da keine Rolle spielen.

Bei einem Ausbildungsplatz sieht das schon anders aus. Da kann es wirklich schwierig sein.

Du kannst ja mal einen Antrag stellen, wenn es so weit ist.

in ganz wenigen Ausnahmefällen sollen einzelne Behörden so einem Antrag nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wohl schon mal stattgegeben haben - kann aber prinzipiell jede Behörde selber entscheiden. Dazu gibt es wohl auch schon zahlreiche Urteile- wobei sich wohl noch fast niemand erfolgreich die Erlaubnis einklagen konnte. In den urteilen wird dann Bezug genommen auf den A1 Führerschein, der ja auch mit 16 das Fahren anderer Fahrzeuge erlaubt. Deine Chancen stehen also schlecht, ggf. eine Alternative: http://www.autobild.de/artikel/umbau-trick-ellenator-seat-ibiza-als-dreirad-5823968.html

18 km? Die könntest du mit dem Rad bewältigen. Ausnahmegenehmigung... Wohl kaum.