Hallo allerseits,
ich arbeite auf Montage und wohne mit meinen Kollegen im Haus meines Chefs. Allerdings scheint er sich die Miteinnahmen am Finanzamt vorbei einzustreichen. Das sind pro Person im Monat 250 € ( x10 Personen). Meine Frage ist nun wie sehr er und meine Kollegen sich dabei Strafbar machen. Das folgende Schreiben hat uns der Chef zu diesem Thema zukommen lassen. Ich hoffe auf zahlreiche nützliche Antworten! Vielen Dank!
Vertrauliche betriebsinterne Mitteilung Weitergabe an Dritte nur nach vorheriger Zustimmung des Unterzeichners.
Unterkunft ab 1.7.2011
Sehr geehrte Herren,
am 1.7.2011 ist es nun so weit: Wir beziehen unser neues Quartier in Stadt xy.
Zukünftig steht Ihnen diese Unterkunft für Übernachtungszwecke aus betrieblichem Anlass zur Verfügung. Die durch die Anschaffung und den Betrieb der Unterkunft entstehenden Kosten betragen 250€ je Monat und Arbeitnehmer.
Bisher war dieser Betrag in der gezahlten Auslöse enthalten. Die Auslöse wird deshalb zukünftig um diesen Betrag reduziert.
Die Regelung dient der Vermeidung lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Doppelbezüge.
In Bezug auf Ihre Einkommensteuererklärung ergeben sich für Sie keine Auswirkungen. Die von Ihnen geltend gemachten Übernachtungskosten wurden bisher um die Auslöse gekürzt. Diese Kürzung findet nun nicht mehr in der Einkommensteuererklärung, sondern bei der Auszahlung der Auslöse statt.
Sollten Sie in der Vergangenheit die Auslöse nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben haben, müssen Sie mit erheblichen Einkommensteuernachzahlungen rechnen. Zusätzlich fallen Nachzahlungszinsen von 6% pro Jahr an. Die Erfahrung zeigt, dass das Finanzamt die Nichtangabe im Wiederholungsfall mit Bußgeld ahndet.
Damit die Freude über die neue Unterkunft erhalten bleibt, gilt die Auslöseregelung ab 1.Juli 2011.
Die Unterkunft ist im Stile einer Wellnessoase gestaltet. Selbstverständlich erwarte ich von Ihnen eine Steigerung der Arbeitsleistung.
In diesem Sinne wünsche ich allen
frohes Schaffen