Auslöse und Spesen auf Dienstreise
Hallo liebe Fachleute!
Habe folgende Frage:
Arbeite im Außendienst und habe hierfür einen Firmenwagen, den ich privat nutzen darf (Stichwort 1%-Regel). Bin sehr viel unterwegs und auch oft im Hotel.
Mein Arbeitgeber zahlt immer das Hotel (und das Benzin fürs Auto), aber ansonsten keine Spesen oder Auslöse mit der Begründung, dass ich das ja am Jahresende in der Einkommenssteuererklärung absetzen kann. Im Arbeitsvertrag wird das nicht geregelt, habe auch keinen Tarifvertrag.
Stimmt das so? Bekomme ich bei der Steuererklärung nichts mehr, wenn mir die Firma, sagen wir, 8 Euro pro Tag Hotel fürs Essen zahlt?
Danke für euere Hilfe.
4 Antworten
Hier ein hilfreicher Link.
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/einsatzwechselttigkeit.html
Peter Kleinsorge
Dein Arbeitgeber scheint offensichtlich die Unwissenheit seiner Arbeitnehmer billigend in Kauf zu nehmen, denn das Finanzamt "erstattet" lediglich die Steuern, die weniger bezahlt werden müssen, sobald du die im Außendienst anfallenden Spesensätze (6,12,24 Euro) in deiner Steuererklärung zum Ansatz bringst! Diese Steuerrückzahlung ist -je nach Einkommen- aber maximal 45% der per Spesenpauschale in Ansatz gebrachten Spesensätze. Sozialversicherungsbeiträge werden vom Finanzamt NICHT rückerstattet.
Du bekommst pro Tag 24 bzw. 12 bzw. 6 Euro steuerfrei. Davon ziehst Du das ab, was Dir Dein AG erstattet hat, und den Rest gibst Du bei der Steuererklärung an.
Nein, bei der Steuererklärung bekommst Du nur die Steuer erstattet. Nicht die gesamten 24/12/6 Euro.
Also stimmt das nicht, was der AG mir sagt? Der sagte relativ wörtlich, er zahlt nichts, weil ich bei der Steuererklärung ja 24/12/6 Euro bekomme. Was wäre dann das steuerlich günstigste, also so, dass am Meisten bei mir hängen bleibt?
Auf jeden Fall ist es viel günstiger, wenn Dir der AG die Spesen steuer- und sozialabgabenfrei erstattet. Bei der Steuererklärung bekommst Du ja nur zuviel gezahlte Steuern zurück. Sozialabgaben bekommst Du meines Wissens gar nicht zurück (bin mir da aber nicht 100% sicher.)
Für den AG ist es natürlich günstiger, Dich auf die Steuererklärung zu verweisen. Sind ja weniger Ausgaben, die er hat...
es kann gut sein, dass sich die Verpflegungspauschalen bei deiner Steuererklärung garnicht auswirken... Wenn du nämlich mit deinen gesamten Werbungskosten nicht über den Pauschbetrag von 920€ kommst, wirken sie sich nicht aus und du bekommst garnichts! Und auch sonst mindern die WK lediglich die Einkünfte... also solltest du vielleicht mal mit deinem AG sprechen... Ich denke, er weiß es vielleicht garnicht besser!
Danke für die schnelle Antwort! Stimmt dann also, dass wenn der AG was zahlt, bekomm ich das von der Steuer abgezogen? Dann ists ja egal, ob der AG das zahlt oder ichs bei der Steuererklärung bekomme.