Auslaufenden Vertrag nicht verlängern - droht die Sperre fürs ALG1?

4 Antworten

Du gibst deine Beschäftigung ja nicht auf bzw.bist für die Auflösung des Arbeitsvertrages nicht verantwortlich zu machen,dieser war ja von vorn herein nur befristet und läuft ganz normal aus !

Deshalb gibt es auch keinen Grund für eine Sperre.

Musst dich nur 3 Monate vor auslaufen des Vertrages bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend melden,dass kannst du auch telefonisch machen und am ersten Tag der Arbeitslosigkeit musst du dich dann persönlich arbeitslos melden.

Wie bereits gesagt, wird es keine Sperre geben. Dein Vertrag läuft aus unddamit hast Du Anspruch auf dein ALG I. Du musst dich nur fristgerecht melden.

Ca. 3 Monate vorher musst du dich beim Amt melden, um die vollen Bezüge zu erhalten. Die Sperre bei zu später Meldung beträgt eine Woche.

Wenn der Vertrag im Juni ausläuft und du dich rechtzeitig meldest beim Amt droht dir keine Sperre. Du musst ja nicht erzählen das du eine Verlängerung angeboten bekommen hast. Sie werden den Arbeitgeber nicht anschreiben, da es keinen Anhaltspunkt dafür gibt. Ein ausgelaufener Vertrag ist nun mal rechtmäßig beendet.