Auslandsbafög für Auslandsstudium in der UK?

3 Antworten

Wurde das zwischen der EU und der UK schon geregelt?

Das ist die große Frage.

Ich weiß nicht, ob dir das überhaupt jemand beantworten kann.

Grundsätzlich gilt zwischen UK und der EU ja bis 31.12.2020 eine "Übergangszeit", in der UK noch wie ein EU-Mitglied behandelt wird, obwohl es keins mehr ist.

Rein rechtlich ist UK aber bereits ausgetreten.

Das heißt, dein Aufenthalt ab Oktober würde in einem Nicht-EU-Land stattfinden.

Als juristischer Laie würde ich mal behaupten, dass dann tatsächlich folgendes greift:

"Außerhalb der EU/Schweiz gibt es maximal für ein Jahr Auslands-BAföG"

Hiervon würde ich mal ausgehen. Bis der neue Zusammenarbeitsvertrag zwischen EU und UK verhandelt ist, wird noch viel Zeit vergehen. Und ob in diesem Vertrag Dinge wie Auslandsstudium enthalten sein werden, weiß auch noch keiner. Also lieber erstmal vom "schlimmsten" ausgehen, bis Gegenteiliges feststeht.

Wenn sie aber noch als EU-Mitglied behandelt werden, würde ich ja in ein EU-Land gehen ;)

Bis Ende 2020 ändert sich dank der Übergangsfrist nichts, danach wird man sehen.

Kommt es zu einem geregelten Brexit, würde Großbritannien noch bis Ende 2020 wie ein EU-Land behandelt werden, bis dahin bliebe es dabei. Ab 2021 ist Großbritannien dann aber auch im Sinne des BAföG ein Nicht-EU-Land, es wäre nur noch ein Jahr Förderung wie im Nicht-EU-Ausland möglich.

Für den Falle des  ungeregelten Brexit gibt es eine Regelung in  § 67 BAföG. Demnach bekommen alle, die am Tag vor dem Brexit in Großbritannien studiert haben, bis zum Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnitts weiter Auslands-BAföG.

Quelle:

Aber ist der Brexit nicht schon ungeregelt vollzogen?

@DunnoWhoAmI

Nein, noch gilt die Übergangsregelung.
Erst zum 31.12.2020 droht wieder ein ungeregelter Austritt, weil man sich nicht einigen kann.

Ich hatte auch die gleichen Bedenken, da ich ab September ebenfalls in Großbritannien (England) studieren (Vollzeit) werde.

Das Brexit-Übergangsgesetz bedeutet für den BAföG-Bezug, dass es bis Ende 2020 zu keinen Änderungen kommt. Nach Ende der Übergangsphase bleibt die Förderung ergänzender Auslandsaufenthalte im Vereinigten Königreich für die Dauer von grundsätzlich bis zu einem Jahr möglich. Über die Frage einer Übergangsvorschrift zur weitergehenden Förderung bis zum Abschluss von Ausbildungsabschnitten, die noch vor Ende der Übergangsphase begonnen werden, wird zu gegebener Zeit noch zu entscheiden sein.."

Wichtig ist eigentlich nur dieser Teil, solltest du BAföG vor dem Ende der Übergangszeit beantragen:

„Über die Frage einer Übergangsvorschrift zur weitergehenden Förderung bis zum Abschluss von Ausbildungsabschnitten, die noch vor Ende der Übergangsphase begonnen werden, wird zu gegebener Zeit noch zu entscheiden sein.”

Es wird laut der BAföG- Webseite also noch entschieden, ob Schüler / Studenten die bereits BAföG erhalten auch ebenfalls nach der Übergangszeit ein Anspruch darauf haben bis zum Ende des Studiums / der Ausbildung.

Sehr wahrscheinlich wird dies noch zu verhandeln sein zwischen UK und EU.

Wichtig noch zu zitieren: „Das Brexit-Übergangsgesetz bedeutet für den BAföG-Bezug, dass es bis Ende 2020 zu keinen Änderungen kommt.”

Dies sollte die Frage beantworten, ob es generell möglich ist sich für ein „EU”- BAföG anzumelden.