Auslandsaufenthalt mit Kind- Schulpflicht
Hallo, da wir beruflich für ein paar Monate ins Ausland (aber innerhalb von Europa) gehen nehmen wir unseren Sohn mit. Er geht hier in die 3 Klasse und würde auch dort direkt eine Schule besuchen. Nun habe ich aber gehört das man das Kind dann ganz hier abmelden muss damit die Schulpflicht nicht unterlassen wird. Wir möchten uns und erst recht nicht unser Kind ganz abmelden. Weiß jemand was passiert wenn wir es nicht tun? Oder was für Möglichkeiten es gibt? Es soll ja alles legal und auch gerne streßfrei über die Bühne gehen. Bitte nur Antworten wenn Du Dir sicher bist..:) Danke
1 Antwort
Solang er hier mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird er von der Schulpflicht erfasst. Nur eine Nebenwohnung in Deutschland zu haben, geht nicht. Im übrigen ist es eine Ordnungswidrigkeit, für eine Wohnung angemeldet zu sein, die man nicht bewohnt. Euch wird vermutlich nichts anderes übrig bleiben, als euch hier abzumelden. Wenn ihr dann wieder hier her zieht, könnt ihr euch ja wieder anmelden.