Auslandsaufenthalt mit Kind- Schulpflicht

1 Antwort

Solang er hier mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird er von der Schulpflicht erfasst. Nur eine Nebenwohnung in Deutschland zu haben, geht nicht. Im übrigen ist es eine Ordnungswidrigkeit, für eine Wohnung angemeldet zu sein, die man nicht bewohnt. Euch wird vermutlich nichts anderes übrig bleiben, als euch hier abzumelden. Wenn ihr dann wieder hier her zieht, könnt ihr euch ja wieder anmelden.