Ausländisches Auto in Deutschland fahren möglich?
Hallo,
Ich habe ein Fahrzeug in der Türkei welches auf meinen Vater in der Türkei zugelassen ist. Er ist auch türkischer Staatsbürger aber wir wohnen in Deutschland. Dürfen wir das Auto in Deutschland fahren auch wenn diese Zeit begrenzt ist? Und wenn ja, wielang wäre die Zeit mit der ich das Auto hier fahren darf bevor ich es zurück nach Türkei fahre.
5 Antworten
Das Fahren im Inland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug ist, sofern man nicht der Halter ist, strafbar. Wer als deutscher im Inland Auto fahren möchte muss eben KFZ-Steuern im Inland zahlen. Wenn ich z.B. das Auto eines Freundes fahre zahlt auch der die Steuern im Inland.
Wenn das Auto aber im Ausland zugelassen ist darf nur der Halter (!)
bis zu einem Jahr von der Inlands-KFZ-Steuer befreit fahren.
Nein, er muss dafür in Deutschland Steuern bezahlen auch mit ausländischer Zulassung, siehe meine Antwort
Ja, aber Du musst dafür Steuern bezahlen.
Siehe §1 KraftStG:
1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
- das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;
- das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden.....
Wenn der Papa nur ein Jahr zu Besuch bleibt, ist er davon befreit
Ausgenommen nach §3 (13)
- ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist;
Wenn er jetzt wieder hier wohnt und damit nur in die Türkei in Urlaub fährt, ist also die Ausnahme wieder hinfällig, dann wäre der regelmäßige Standort hier und er muss es hier zulassen.
In der Türkei ist das übrigens ähnlich mein Bekannter ist mit dem deutschen Auto in die Türkei und bleibt im Winter immer dort, kommt dann oft nur mit dem Flugzeug.
Lt seinen angaben muss er damit aber innerhalb von 2 Jahren damit nach Deutschland fahren um der Ummeldung aus dem Weg zugehen.
Er hat den Wagen auf seine Tochter in Deutschland zugelassen also quasi der selbe Fall wie bei Euch, nur umgekehrt
ja 6 monate lang,dann muss es zum tüv und umgemeldet werden.es fällt auch steuer an aber wie hoch erfährst beim zoll
ja, nach spätestens 6 Monate muss das Auto Deutschland verlassen oder hier zugelassen werden, was kostspielig ist, Türkei gehört nicht zur EU
Höchstens für 6 Monate. Du benutzt damit ja die deutschen Straßen.
Dafür hätte der deutsche Staat dann auch gerne die KFZ-Steuer.
Danke für deine Antwort.
Also darf mein Vater (der Halter des Fahrzeuges) das Auto 1 Jahr ohne Probleme in Deutschland fahren wenn ich das richtig verstanden habe?