Ausländische Frau entzieht ihrem deutschen Mann die Kinder

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Das Gericht im betreffenden Land muss nicht die Rechte des Vaters anerkennen, sondern die in Deutschland geltende Entscheidung zum Sorgerecht und/oder Aufenhaltsbestimmungsrecht. Dies geschieht im Rahmen eines HKÜ-Verfahrens, welches beim Generalbundesanwalt beantragt wird. (Vorraussetzung das Land ist HKÜ-Mitgliedsstaat, was aber alle europäischen Länder sind). Dem angerufenen Land steht keine Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, sondern hat im Sinne des Kindeswohls die Rückführung anzuordnen, Oftmals wird hierbei jedoch mit Versagungsgründen getrickst, daher vorsichtig sein, bei zu schnellen Handlungen oder Aussagen. Wichtig für die Beantragung eines HKÜ-Verfahrens ist jedoch, dass der Aufenthaltsort der Kindsmutter mit ladungsfähiger Anschrift bekannt ist. Das Gesamte HKÜ hier aufzufühgren wäre etwas zuviel. Hier gibt es ausführliche Informationen dazu: http://www.kindesentzug24.com/kindesruckfuhrung-2/kindesruckfuhrung-nach-hku/

Grundsätzlich müssen die Gerichte in dem betreffenden Land den Rechtsanspruch des Vaters anerkennen. Dazu ist es erforderlich einen deutschsprachigen Anwalt in dem Land einzuschalten. Ein deutscher Anwalt kann da wenig machen. Am besten du setzt dich mit der deutschen Botschaft in dem Land in Verbindung und läßt dir einen Anwalt nennen. Und frag vorher was das kostet. Die Rechtsschutzversicherung zahlt bei Familienangelegenheiten in der Regel nicht.

Danke. Keine Zahlung bei Familienangelegenheiten? Bezieht sich das auch auf Scheidungsangelegenheiten?

die mutter wird die kinder in ihrem heimatland anmelden, so sie dies nicht schon getan hat. dort hat sie das alleinige sorgerecht für die kinder. es könnte sein, dass die kinder bereits die staatsbürgerschaft des herkunftlandes haben und aus der deutschen entlassen werden oder entlassen worden sind. in dem fall gibts nichts, was kv tun kann.

das einzige was momentan möglich ist, ist eine anzeige wegen kindesentführung. diese bei der polizei stellen. sollten die sich weigern, anzeige online schalten und fertig machen. sollte das heimatland dem haager abkommen angehören, dann kann die herausgabe der kinder verlangt und wenn nötig eingeklagt werden. hierzu muss weder das jugendamt noch die schule befragt werden sondern sofort ein anwalt.  der sagt dir dann welche schritte du weiter einleiten musst: klagen im herkunftsland, klage auch rückbringung der kinder etc. das wird ein langer prozess der sich über jahre hinziehen kann und sehr viel geld kosten wird.

Anwalt einschalten und der wird ja dann wohl wissen was machen.