Auskunftspflicht für Unterhaltsempfänger?

3 Antworten

Relativ einfach: Du kannst eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung einfordern.

Ansonsten : woher bitte schön sollte das JA wissen ob Kind B nun weiterhin in schulischer oder praktischer Aubildung ist.

Ein gesetzlicher Anspruch ergibt sich aus § 1686 BGB, der wie folgt lautet:

Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes: Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. https://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html

Danke für die Antwort. Dachte es gibt eine Art Auskunftspflicht an das Jugendamt (über Änderungen bezüglich Einkünfte), da ja auch regelmäßig unsere Einkünfte geprüft und neu berechnet werden.

@Sajanna

nein gibts nicht. das ist dem jugendamt völlig rille.

er soll die mutter schriftlich hinweisen auskunft zu geben über den schulischen werdegang des kindes und ob es weiter gehen wird oder ab demnächst in ausbildung, weiterhin die laufenden zeugniskopien und auskunft über allgemeines: gesundheit, lebenslauf etc.

wenn darauf nach fristsetzung von 14 tagen keine antwort erscheint, dann wird er sich an einen anwalt wenden müssen um dort auskunftsklage vorzubereiten. unterhaltspflichtig ist vati erstmal bis 18, dann muss weiter geprüft werden ob ausbildung oder schule vorliegt oder nix, bei letzterem fällt unterhalt erstmal falch. das kann er ab 18 mit kind allein klären.

wenn er gemeinsames sorgerecht hat, kann er sich selbst an die schule wenden.