Auskunft Melderegister - erfährt derjenige, dass man nachgefragt hat?

4 Antworten

nein

Er kann einen Antrag auf vollständige Auskunft stellen.

§8 MRRG

Die Meldebehörde hat dem Betroffenen auf Antrag Auskunft zu erteilen über
1.   die zu seiner Person gespeicherten Daten und Hinweise, auch soweit sie sich auf deren Herkunft beziehen,    
2.   die Empfänger oder Kategorien von Empfängern von regelmäßigen Datenübermittlungen sowie die Arten der
zu übermittelnden Daten, [...]

Aber wer macht schon einen Antrag auf vollständigen Melderegisterauszug?

nein, davon erfährt derjenige nichts.

Muss man seinen Personalausweis vorlegen?

@Siehmalnach

wenn du nach einer Adresse fragst beim Einwohnermeldeamt? puh kann ich dir leider nicht sagen. ruf doch dort mal an und frage einfach nach.