Auskunft Finanzamt bei Todesfall

2 Antworten

Wie du schon bei der vorherigen Frage gelesen hast, erhältst du Nachricht vom Nachlassgericht, wenn du zu den nächsten Verwandten gehörst (Kind). Die Kontostände per Todestag sind maßgebend für den etwaigen Anspruch eines Pflichtteils. Zuvor müssen aber die Bestattungskosten abgezogen werden.

Allenfalls kannst du dich auch direkt an das Nachlassgericht wenden und Einsicht in die Unterlagen fordern.

Gibt es da im Internet etwas Schriftliches darüber, das ich kopieren kann und notfalls bei einem persönlichen Gespräch mit evtl. Erben vorlegen?

@smileyfragt

Den Link habe ich dir schon bei deiner letzten Frage gepostet, allenfalls kannst du auch selbst im Netz suchen.

@lindgren

Ja, stimmt.

Um Auskunft zu erhalten, muss ein Erbschein vorgelegt werden