Aushilfsjob kündigen?
Hallo,
habe letzten Monat einen Aushilfsjob als Servicekraft in einem Gastronomiegewerbe angenommen.
Der Job macht mir Spaß, das Arbeitsklima ist super, aber für mich hat sich klar herauskristallisiert, dass ich dort langfristig weit von den geplanten 400€ im Monat entfernt sein werde (kein Trinkgeld, wenige Einsätze, lange und häufige Betriebsferien).
Daher würde ich den Job jetzt gerne kündigen, zumal ich schon ein anderes Jobangebot bekommen habe, bei dem ich die 400€ sicher habe. Bisher habe ich noch keinen Arbeitsvertrag bei dem aktuellen Arbeitgeber unterschrieben, aber ich glaube, die Chefin hat mich schon bei der Bundesknappschaft angemeldet (-sie fragte per Mail nach Kontonr, Sozialversicherungsnr. etc), obwohl abgemacht war, dass wir uns erst noch nach ein paar Mal arbeiten zusammen setzen, ob der Job auch wirklich etwas für mich wäre...
Kann ich jetzt fristlos kündigen? Wie mach ich das am elegantesten? Ich bin den Leuten schon dankbar, dass sie so geduldig mit mir waren, und weiß jetzt nicht wirklich, wie ich das bewerkstelligen soll...
Danke im Voraus!
4 Antworten
Da auch eine mündliche Vereinbarung einem gültigen Vertrag entspricht,gilt in deinem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB,danach kannst du dein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
In einem Gespräch mit dem Arbeitgeber kannst du dich aber eventuell mit ihm auf eine kürzere Kündigungsfrist einigen,ohne dass Nachteile für dich entstehen.
Für eine außerordentliche,fristlose Kündigung bedarf es eines wichtigen Grundes,den man in deinem Fall aber nicht erkennen kann.
Danke für den Stern.
Hallo,du hast die gleichen Kündigungsfristen wie ein normaler Arbeitnehmer.
Somit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
An deiner Stelle würde ich offen mit deinem Chef reden und dann schriftlich eine Kündigung einreichen.
Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist in Deutschland wirksam und muss gekündigt werden. Es spielt somit keine Rolle ob dieses schriftlich festgehalten wurde und Unterschrieben wurde oder nicht...
Hast Du einen vertrag mit dem altenb Arbeitgeber?
Wenn ja, schaue die Kündigungsfrist nach und kündige zu der angegebenen Frist.
Ansonsten forrmlos kündigen: Hiemit kündige ich zum... meinen Aushilfsjob.
Nein, vor allem keinen schriftlichen. Über Kündigung wurde bisher auch nie mündlich gesprochen...
Kündige fristlos mit der Begründung, zu wenig Einsatz,zu oft häufige Betriebsferien und daß Du auf die 400€ angewiesen bist und das es keinen verbindlichen Arbeitsvertrag gibt. Nimm das andere Angebot an.
Wieso schriftlich kündigen,Sie keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Wie geschrieben steht, ist ein aktueller Arbeitsvertrag nicht unterschrieben.