AVIS Mietwagen – Kratzer bei Annahme nicht gesehen. Muss ich für die Reparatur aufkommen?
Ich habe bei AVIS in Berlin Tegel am Flughafen einen Leihwagen abgeholt. Der Wagen war nicht perfekt gereinigt (winterliche Wetterverhältnisse) und in der schlecht beleuchteten Abstellposition, nachts, habe ich die Kratzer im unteren Bereich des schwarzen Wagens auf der Beifahrerseite nicht gesehen. Bei der Rückgabe ca. 14 h später wurden sie mir angelastet. Da ich mit Sicherheit keinen Schaden verursacht habe, wehrte ich mich Vorort gegen den Vorwurf und die Instandsetzungskosten von 984.34 EUR. Daraufhin stellte das Servicepersonal der Firma AVIS durch Sichtkontrolle fest, dass es sich bei einem Teil der Beschädigungen um „alte“ Schäden handle, so dass ich nur den Betrag von 326.45 EUR begleichen müsse. Auf der Übergabeliste bei Annahme waren keine Beschädigungen vermerkt.
Seltsam! Nun, ich habe den Wagen nicht mit Taschenlampe und Lupe bei der Annahme kontrolliert, sondern wie so häufig in Treu und Glauben übernommen. Mein Fehler!
Ich fühle mich jedoch von AVIS über den Tisch gezogen, da ich keinen Schaden an dem Wagen verursacht habe.
Wie kann ich mich dagegen wehren?