Aushilfe/Minijob - Wie viele Stunden die Woche?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also du könntest theoretisch mit dem Chef absprechen, dass du jeder Zeit kannst und falls du mal einen Termin hast ihm rechtzeitig Bescheid geben wirst. Dann würde er dich selbst einteilen können.

Ansonsten müsste der Chef dir ja gesagt haben wie viele Stunden du in der Woche arbeiten sollst. Es kommt immer darauf an wie viel Stundenlohn du bekommst, jedoch ist es meistens so, dass man bei einem Aushilfsjob 12 Stunden die Woche arbeitet.

Ich kriege (dem aktuellen Mindestlohn entsprechend) 8,50€ die Stunde (brutto)

@lgxxo

Dann kannst du es wie "textile" geschrieben hat dir selbst ausrechnen, wie viele Stunden du im Monat arbeiten musst um auf die 450 Euro zu kommen. 

@KleinerEngel18

Ok, vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Also die Stunde muss die Arbeitgeberin schon selbst bestimmen, und auf 8,5 pro Stunde

muss du kommen.

Hallo, 7,50 ist der Mindestlohn, also 450€:7,5 € entspricht 60 Stunden im Monat. Wenn du mehr als 7,50 € bekommst dann den Betragt statt dessen für die Berechnung

lg

7,50 ist der Mindestlohn

OMG...es ist monatelang durch die Medien gegangen, dass es 8,50€ sind!

@Dea2010

Stimmt auch, war eine Falschinformation die ich bekommen habe endschuldige bitte

PS: Ich bin Ü18, also nicht minderjährig und da ich mit der Schule fertig bin, habe ich zurzeit viel Freizeit, also könnte ich (theoretisch) alle Tage die Woche arbeiten. 

Falls noch akuell: Wieso arbeitest du dann nicht als Ferienjob???

Hierfür wurde die Dauer einer kurzfristigen Beschäftigung seit dem 1.1.2015 erhöht auf 3 Monate oder max. 70 Arbeitstage im Jahr! Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Kurzfristiger Minijob bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/06_kurzfristiger_mj/node.html

Gruß siola55

Theoretisch kannst du bis  zu 52 Stunden im Monat arbeiten, um bei einem Stundenlohn von 8,50 € nicht über die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich  450 € hinauszukommen.

...oder gleich eine Kurzfristige Beschäftigung als Ferienjob annehmen:

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage (bis 31. Dezember 2014 sowie ab 1. Januar 2019: zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage) im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de