Aushilfe im Kiosk gilt der Mindestlohn?

4 Antworten

Zum Mindestlohn:

Du hast Anspruch auf den Mindestlohn, wenn Du volljährig bist oder als Minderjähriger bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen solltest.

Einzelheiten zum Anspruch auf den Mindestlohn und seine Ausnahmen findest Du ihm Mindestlohngesetz MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" Auf der Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html

Zum Arbeitsvertrag:

Du hast einen Arbeitsvertrag, wenn keinen schriftlichen, dann aber doch einen mündlichen oder einfach aufgrund der Tatsache, dass Du im Kiosk arbeitest.

Ohne beweisbare besserstellende Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen als Mindeststandards (Mindestlohn, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Sonderurlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall).

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber der Arbeitgeber muss innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich formulieren und Dir unterschrieben aushändigen.

So schreibt es das Nachweisgesetz NachwG § 2 "Nachweispflicht" Abs. 1 vor; dort werden auch diese "wesentlichen Vertragsbedingungen" aufgezählt (siehe  http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html )

Tinia91 
Fragesteller
 09.11.2016, 08:46

Hey danke für die ausführliche Antwort. Das mit dem Arbeitsvertrag weiß ich, ich meine das ich noch kein schriftlichen habe. Da war es gut zu wissen das ich nach einem Monat den eigentlich bekommen sollte. Mein Chef hat mich angemeldet da ich diese Meldebescheinigung zur Sozialversicherung habe. Ich bin 25 also steht mir der Mindestlohn also zu?

Familiengerd  09.11.2016, 12:12
@Tinia91

Ich bin 25 also steht mir der Mindestlohn also zu?

Richtig! Dir steht der Mindestlohn zu!

Natürlich ist es nicht so einfach, in einem solch "engen" Arbeitsverhältnis wie in einem Kiosk in einen Konflikt mit dem Arbeitgeber einzutreten - und mancher wird das mental auch gar nicht können und verzichtet dann lieber auf sein Recht (leider).

Du kannst die Differenz zum Mindestlohn aber auch noch nachträglich einfordern (wenn das Arbeitsverhältnis z.B. beendet wird), wenn es keine vereinbarten Ausschlussfristen gibt, nach deren Verstreichen ab Entstehen oder Fälligkeit einer Forderung aus dem Arbeitsverhältnis eben diese Forderung verfallen ist; die Ausschlussfristen, wenn sie vereinbart wurden, müssen mindestens 3 Monate (arbeitsvertraglich) bzw. 1 Monat (tarifvertraglich) betragen.

Gibt es keine Ausschlussfristen, dann gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist" ab Ende des Jahres einer Forderung - für Forderungen aus 2016 also bis zum 31.12.2019.

Außerdem "interessiert" sich der Zoll für Fälle, in denen der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlos rechtswidrig nicht gezahlt wird (er ist für die Verfolgung dieser Delikte zuständig, auch wenn der zuständige Bereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" heißt); näher Informationen, Kontaktmöglichkeiten findest Du hier:  http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ansprechpartner/ansprechpartner\_node.html;jsessionid=27A7B225C9B2FD62DC4562131128EFFD.live0511


Familiengerd  09.11.2016, 12:21
@Tinia91

Ergänzung:

Ich gehe einmal davon aus, dass Du nicht als "langzeitarbeitslos" giltst, d.h. seit mindestens einem Jahr arbeitslos bist.

Denn in diesem Fall hast Du in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf den Mindestlohn (Mindestlohngesetz MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" Abs. 4 Satz 1). Ich habe zwar in meiner Antwort schon allgemein auf die Anspruchsvoraussetzungen mit dem Link zum Gesetz hingewiesen, wollte das aber noch einmal ausdrücklich erwähnen.

Der Mindestlohn von 8,50 € gilt nur für Personen ab 18. Wie alt bist Du also?

Familiengerd  08.11.2016, 19:55

Das ist einfach falsch!

Der Mindestlohn gilt auch für Minderjährige unter der Voraussetzung, dass sie bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Das dürfte zwar nur selten der Fall sein, trotzdem hat es der Gesetzgeber ausdrücklich so bestimmt (Mindestlohngesetz MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" Abs. Abs. 2.

Außerdem gibt es auch für Volljährige eine Reihe von Ausnahmen.

Also der Mindestlohn beträgt 8,50 in NRW.
Kommt auf das Bundesland an und die Frage ob es offiziell ist das du versichert bist oder nicht...

Familiengerd  08.11.2016, 20:16

Der Mindestlohn hat überhaupt nichts zu tun mit einem "Bundesland" - es handelt sich schließlich um ein Bundesgesetz! - und auch nichts mit "Versicherung"!

odinsfrauchen  08.11.2016, 20:19

meinte das auf die Versicherung bezogen ob sie gemeldet ist oder das unter der Hand läuft. Weil wenn ja hat sie kein Recht bzw kann sie es nicht durch setzen den Mindestlohn zu bekommen.

odinsfrauchen  08.11.2016, 20:21

Und mit dem Bundesland weiss ich zb das in der Gastronomie ein anderer Mindestlohn in NRW als zb in Niedersachsen ist.

Familiengerd  08.11.2016, 20:45
@odinsfrauchen

Das ist nicht richtig.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt bundesweit.

Höhere Mindestlöhne können für eine ganz Branche nur festgelegt werden, wenn ein entsprechender Lohntarifvertrag für allgemeinverbindlich für ein entsprechendes Bundesland oder bundesweit erklärt worden ist.

Für das Hotel- und Gaststättengewerke in Niedersachsen gibt es zwar einen allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrag, aber keinen allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag (den hat es zwar einmal gegeben, die Allgemeinverbindlichkeit wurde aber vor Jahren aufgehoben, sodass der gesetzliche Mindestlohn gilt).

Es gilt also auch in Niedersachsen der gesetzliche Mindestlohn für das Gaststättengewerbe; gegebenenfalls höhere Löhne sind nur bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung oder über anzuwendende Tarifverträge (bei bestehender Tarifbindung oder freiwilliger Anwendung) zu zahlen.

odinsfrauchen  08.11.2016, 20:56

ah oki 😊 danke für die ausführliche Belehrung. Dann haben die wohl bei mir an der schule etwas falsch erklärt. Hatten das nämlich in der schule und eine Klausur und habe eine 1 bekommen mit dem was ich hier auch wieder gegeben habe. 🙈🙈

Familiengerd  08.11.2016, 21:11
@odinsfrauchen

habe eine 1 bekommen mit dem was ich hier auch wieder gegeben habe

Dann freu Dich über die 1! 👍🙂

... auch wenn das sachlich viel differenzierter ist, als Du es in Deiner Klausur hast schildern können.

Man kriegt immer den Lohn,der im Arbeitsvertrag steht ....

Familiengerd  08.11.2016, 20:00

Ah ja ... Und das Mindestlohngesetz MiLoG hat der Gesetzgeber nur "aus Jux und Dollerei" erlassen.

Mit anderen Worten: Die Antwort ist völliger Unsinn, sofern ein Lohn unterhalb der Mindestlohngrenze bei Anspruchsberechtigten vereinbart worden sein sollte!

Familiengerd  08.11.2016, 20:50
@WillSpliff

Selbstverständlich - denn nur deshalb kann ich ja auch sagen, dass eine so formulierte Antwort falsch ist!

Mir scheint aber, Du hast meinen Kommentar nicht gelesen oder - wahrscheinlicher - nicht so richtig verstanden!

Und kennst Du die gesetzlichen Bestimmungen??

Auch wenn arbeitsvertraglich 7 € vereinbart wären, wäre das unwirksam, wenn der gesetzliche Mindestlohn nach dem Gesetz zu zahlen oder ein Tarifvertrag mit höherer Entlohnung anzuwenden ist!

WillSpliff  08.11.2016, 20:59
@Familiengerd

Mir scheint aber schon, als hättest du den Part überlesen,wo steht,dass der Fragensteller keinen Arbeitsvertrag hatt....Stell das mal bitte in Zusammenhang mit meiner Antwort...falls du das kannst ....

Familiengerd  08.11.2016, 21:20
@WillSpliff

Oh man ... ich merke schon: Du kennst Dich ja "richtig" aus ...

Selbstverständlich hat der Fragesteller einen Arbeitsvertrag - wenn keinen schriftlichen, dann eben einen mündlichen oder einfach aufgrund der Arbeitsaufnahme vor 2 Monaten faktisch entstandenen!

Und das ist auch gleichgültig für den Anspruch auf den Mindestlohn: der ist nicht abhängig vom Vorliegen eines schriftlichen Arbeitsvertrages - lies dazu meine eigene Antwort!

Sonst noch Fragen?!?!

WillSpliff  08.11.2016, 21:35
@Familiengerd

Ich hab deine Antwort gelesen.,...und das ändert rein gar nichts.Es bestätigt mich nur. Ich lass dir mal ein Like da ,weil du dir so viel Mühe gegeben hast.Vllcht kommst du ja irgendwann doch noch drauf.

WillSpliff  08.11.2016, 21:35
@WillSpliff

Wenn nicht,dann hast du ja immerhin deinen Like bekommen :)

Familiengerd  08.11.2016, 21:45
@WillSpliff

Du behauptest, es würde gelten, was zum Lohn im Arbeitsvertrag steht.

Ich habe darauf erwidert, dass das nicht zutrifft, wenn der Arbeitsvertrag weniger als den Mindestlohn (oder Tariflohn) vorsieht: dann gilt der Mindestlohn (oder Tariflohn) und nicht der niedrigere Lohn nach Arbeitsvertrag.

Was verstehst Du daran nicht??

Und DU willst MIR etwas zum Arbeitsrecht, zum Arbeitsvertrag, zum Mindestlohn usw. erzählen?!?!

Familiengerd  08.11.2016, 21:50
@WillSpliff

Ich hab deine Antwort gelesen.,...und das ändert rein gar nichts. Es bestätigt mich nur.

Wenn Du das meinst, dann ist Dir nicht zu helfen, und ich muss an bestimmten Fähigkeiten bei Dir zweifeln ...

Dabei ist das doch nun wirklich nicht schwer zu verstehen!

Hexle2  09.11.2016, 05:38
@Familiengerd

Dabei ist das doch nun wirklich nicht schwer zu verstehen!

Anscheinend doch.

Wenn man überzeugt ist dass der AG alles darf und kann und dass das gilt was "Cheffe" macht, wird geltendes Recht "ausgeblendet". Man würde dann auch glauben dass z.B. der Anspruch auf 15 Urlaubstage/Jahr bei einer 5-Stunden-Woche gilt, wenn es so im Vertrag steht ;-))

WillSpliff  09.11.2016, 12:09
@Hexle2

@Hexle2 : Oh cool,noch so einer der anscheinend Gedanken lesen kann...Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall,also tu mir einen Gefallen und verkriech dich bitte wieder in dein Loch zurück...Danke 

@Familiengerd:

Und DU willst MIR etwas zum Arbeitsrecht, zum Arbeitsvertrag, zum Mindestlohn usw. erzählen?!?!

Nein,absolut nicht,ich würde mir nie anmaßen(Achtung:keine Ironie) mehr als du über Arbeitsrecht zu wissen...dazu musste ich mir auch nicht erst dein Profil anschauen ;) 

Mit anderen Worten: Die Antwort ist völliger Unsinn, sofern ein Lohn unterhalb der Mindestlohngrenze bei Anspruchsberechtigten vereinbart worden sein sollte!

Das ist korrekt.Habe auch nie das Gegenteil behauptet oder gesagt ,dass du Unrecht hast,du implizierst aber,dass ich vor dir noch nie was vom MiLoG gehört habe....das Gegenteil ist der Fall ...

Wenn Du das meinst, dann ist Dir nicht zu helfen, und ich muss an bestimmten Fähigkeiten bei Dir zweifeln ...

Ich hab sehr stark das Gefühl,dass du das von Anfang an getan hast...aber ich will dir ja nichts unterstellen ;)



Ich habe darauf erwidert, dass das nicht zutrifft, wenn der Arbeitsvertrag weniger als den Mindestlohn (oder Tariflohn) vorsieht: dann gilt der Mindestlohn (oder Tariflohn) und nicht der niedrigere Lohn nach Arbeitsvertrag.

Und wo verneine ich das oder behaupte,das Gegenteil der Fall ist.Natürlich ist das so...du hast mir auch da nix Neues erzählt...na dämmert es langsam?   

WillSpliff  09.11.2016, 12:10
@WillSpliff

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber der Arbeitgeber muss innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich formulieren und Dir unterschrieben aushändigen.

So schreibt es das Nachweisgesetz NachwG § 2 "Nachweispflicht" Abs. 1 vor; dort werden auch diese "wesentlichen Vertragsbedingungen" aufgezählt (siehe   )

um mal eine Stellen herauszuheben,die in der ich mich durch dich bestätigt fühle.Ich habe übrigens auch nie gesagt,dass ich mich darin bestätigt fühle,dass meine Ursprungspost korrekt ist,darum ging es hier nie. 

Wenn du es mittlerweile immer noch nicht geschnallt hast,dann muss ich leider bei dir an gewissen Fähigkeiten zweifeln...

Aber nichtsdestotrotz habe ich den tiefsten Respekt davor,dass du hier deine Zeit investierst um Leute an deinem Fachwissen teilhaben zu lassen.(Das meine ich völlig ernst.) 

In dem Sinne Cheers und noch einen schönen Tag ;)

Familiengerd  09.11.2016, 12:27
@WillSpliff

Und wo verneine ich das oder behaupte,das Gegenteil der Fall ist.Natürlich ist das so

Du hast geschrieben:

Man kriegt immer den Lohn, der im Arbeitsvertrag steht ....

Und das ist eben schlicht und einfach falsch!

@Hexle2 : Oh cool,noch so einer der anscheinend Gedanken lesen kann...Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall,also tu mir einen Gefallen und verkriech dich bitte wieder in dein Loch zurück...Danke 

Wo nichts im Kopf ist, da muss man offensichtlich eben - wie Du es tust - den Mund weit aufreißen!

Wenn du es mittlerweile immer noch nicht geschnallt hast

Was denn genau an Deinen verqueren, widersprüchlichen Aussagen soll man denn überhaupt noch "schnallen" können?

dass du hier deine Zeit investierst

Da geht es Dir ja genau so - nur dass es in Deinem Fall kein Wissen gibt, an dem andere teilhaben könnten!!

WillSpliff  09.11.2016, 12:45
@Familiengerd

ach gerd .... ich meins nur gut mit dir :D

du fühlst dich angegriffen,wo du es nicht sein solltest... 

Und wenn du ein paar Gesetze zu kennen mit Intelligenz gleichstellst(die sprichst du mir ja offensichtlich ab),dann tust du mir schon ein bischen leid.

Zumindest sind wir uns ja beide einig ,dass wir hier unsere Zeit verschwenden. 

In dem Sinne nochmals

Einen schönen Tag 

Hexle2  09.11.2016, 13:05
@WillSpliff

@WillSpliff,

sorry, ich tu Dir den Gefallen nicht, mich in meinem "Loch zu verkriechen".

Um auf Deine Antwort auf die Frage nach der Bezahlung unter Mindestlohn zurückzukommen, die ja nur aus einem Satz besteht, sie ist schlicht und einfach falsch, wenn in diesem Vertrag geltendes Recht übergangen wird.

Man kann in Verträge alles Mögliche schreiben, wenn es gesetzeswidrig ist, ist es unwirksam.

Bevor Du mir nun auch schreibst, dass ich denke einige Gesetze zu kennen: Ich denke das nicht nur, es entspricht den Tatsachen. Ich vermute mal dass ich mich mehr mit den Arbeitsrechten, der Gewerbeordnung, dem Betriebsverfassungsgesetz und dem BGB (soweit es auf Arbeit bezogen ist) beschäftige als Du.

Egal was Du mir jetzt zurückschreibst und egal ob Du mich jetzt wieder in mein Loch zurück schicken willst (was ich sowieso nicht tue), für mich ist hier Ende der Durchsage.

 

Familiengerd  09.11.2016, 13:13
@WillSpliff


Mit nicht vorhandener Intelligenz hat es wohl etwas zu, wenn man - wie Du - eine (falsche) Behauptung aufstellt, in weiteren Kommentaren darum herum redet, nicht sagen kann, was man denn nun überhaupt meint und als Reflex auf diese Unfähigkeit dann nur noch polemisiert (um nicht "pöbelt" zu sagen)!

Finis!

WillSpliff  09.11.2016, 14:25
@Familiengerd

tun*

Da spricht man jemand ernsthaft seinen tiefsten Respekt aus und dann lautet der Vorwurf,dass man angebliche gegen einen pöpelt(den Vorwurf fände ich akzeptabel,wenn er von Hexle2 kommen würde),Sieh mal das Ganze ist ganz einfach.Ich muss und MÖCHTE hier niemand etwas beweisen.Und ich brauch auch niemand,der mir erklärt ,was ich angeblich vorhabe.Ich polemisiere nicht,das ist eine Interpretation deinerseits.Ich meine alles so,wie es da steht und das man da einiges missverstehen kann,ist mir durchaus bewusst.Du kannst dich hier noch gerne darüber auslassen,was ich den hier jetzt eig mit meinem Statement sagen will,wenn es für dich nötig ist oder dich glücklich macht.Ich geb Ruhe.Von meiner Seite war es das definitv.Finis wie du so schön sagtest (und natürlich trotzdem noch einen schönen Tag) 

@Hexle2

Mit dir bin ich noch nicht fertig aber gleich.

Man kann in Verträge alles Mögliche schreiben, wenn es gesetzeswidrig ist, ist es unwirksam.

Bevor Du mir nun auch schreibst, dass ich denke einige Gesetze zu kennen: Ich denke das nicht nur, es entspricht den Tatsachen. Ich vermute mal dass ich mich mehr mit den Arbeitsrechten, der Gewerbeordnung, dem Betriebsverfassungsgesetz und dem BGB (soweit es auf Arbeit bezogen ist) beschäftige als Du.

Schön für dich.Soweit ich mich erinnern kann,ist das Stoff der 8. (oder 9.) Klasse in Wirtschaft und Recht. Hast du dir auf die Schulter geklopft,nachdem du deinen Beitrag verfasst hast?

Nein,absolut nicht,ich würde mir nie anmaßen(Achtung:keine Ironie) mehr als du über Arbeitsrecht zu wissen.

Jetzt sind wir schon soweit,dass ich mich selber zitieren muss...Ich sagte doch bereits,dass ich kein Experte im Arbeitsrecht bin.Ich habe wenig bis gar keine Ahnung davon.Und es ist mir ......egal,ob du dich darin nun auskennst oder nicht.Es INTERESSIERT mich nicht und du bist irrelevant für diese Konversation und es ist ganz ganz ganz toll für dich,dass du dich im Arbeitsrecht auskennst.Du musst dich nicht in dein Loch zurückverkriechen...es reicht mir ,das du anerkennst,dass du aus einem kommst.

Und das war auch für mich das Ende der Durchsage.

Cheers.

Familiengerd  09.11.2016, 14:39
@WillSpliff

Irgend etwas ist bei Dir ganz offensichtlich nicht in Ordnung ...