Ausgleichszahlung für Wohnrecht.
Hallo, habe eine Frage. meine Schwester und ich haben vor 30 Jahren ein Haus geerbt, dass wir per Teilungserklärung vor 10 Jahren in Wohnungseigentum umgewandelt haben. Da meine Mutter, im Testament meiner Tante ein Lebenslanges Wohnrecht zugesichert bekommen hat, habe ich von meiner Schwester die letzten 10 Jahre monatlich die hälfte der Nettokaltmiete erhalten. Da meine Mutter in einer meiner Wohnugen lebt.
Nun hat meine Schwester Ihre Wohnungen verkauft. Meine Frage ist, muss Sie die Augleichszahlungen weiter vornehmen, oder nicht?
2 Antworten
Ich denke schon, dass deine Schwester die weiterhin die Hälfte der Kaltmiete weiter bezahlen muss. Was sie mit ihrem Anteil am Haus gemacht hat, ist ja ihre Sache und berührt deinen Anteil nicht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wohnt deine Schwester jetzt in _DEINER Wohnung? Wenn das so ist, muss sie dir die Miete komplett überweisen, da ja diese Wohnung deine Wohnung ist. Deine Schwester hat ja wohl ihren Erbteil über den Verkauf ihrer Wohnung erhalten. So würde ich es sehen. Lasse dich Anwaltlich beraten, Erbrecht ist recht schwierig zu verstehen, da sollte man einen Fachmann zu Rate ziehen.
ERst einmal Danke für die Antwort und die Mühe.
Aber nicht meine Schwester, sondern meine Mutter wohnt in der wohnung mit lebenslangem Wohnrecht. Dass wir laut Testament meiner Tante beide geerbt haben. Nun hat meine Schwester ihre Wohnungen verkauft. Und ich befürchte, dass Sie nun mir meine Ausgleichszahlung /dafür das meine Mutter in einer meiner Wohnungen wohnt/ niht mehr zahlen möchte.
War vielleicht etwas ungeschickt von mir ausgedrückt?!