Ausgesteuert, ALG I, möchte mein Urlaub auszahlen lassen, hat das Arbeitsamt ein Anrecht drauf?

3 Antworten

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Die Lösung ist recht einfach zu finden, wenn man sich mal die Mühe macht, das Gesetz zu lesen, das für einen zuständig ist.

Beim ALG I heißt das zuständige Gesetz SGB III, und da drin steht der § 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung:

  • "(2) Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses."

Bei schon gezahlter Urlaubsabgeltung greift automatisch Absatz 3 Satz 2 ebenda:

  • "Hat der Arbeitgeber die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen trotz des Rechtsübergangs mit befreiender Wirkung an die Arbeitslose, den Arbeitslosen oder an eine dritte Person gezahlt, hat die Bezieherin oder der Bezieher des Arbeitslosengeldes dieses insoweit zu erstatten."

Gruß aus Berlin, Gerd

Beim Alg I wird Einkommen nach dem Zuflussprinzip angerechnet, d. h. zu dem Zeitpunkt wo dem du es erhälst wird es auch angerechnet.

  1. Wenn Du ALG beziehst, obwohl ein Arbeitsverhältnis besteht begehst Du einen Betrug.

  2. Natürlich werden Deine Ansprüche dem AG gegenüber gegen gerechnet.

sorry ,aber muß mal lachen ...Betrug ??? was ein Quatsch ..wurde alles von denn Behörden so vorgeschrieben !!!! erkundige Dich mal !! Möchte schließlich wieder Arbeiten.