Ausgelernter Mediengestalter -> freiberuflich/ selbständig machen, Freiberufler o. Gewerbe?

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Zum Thema Freiberufler/Gewerbe:

Wenn du nur als Designer tätig bist, brauchst du kein Gewerbe anzumelden.
Designtätigkeit bedeutet, dass du hauptsächlich als Entwerfer tätig bist (z. B. Signet/Logodesign, Illustration, Fotodesign, Buchgestaltung etc.).

Ein Gewerbe musst du anmelden, wenn du z. B. Provisionen für die Vermittlung nimmst; an andere Designer oder an Druckereien. Oder wenn du Anzeigenschaltung machst oder selber als Verleger tätig bist. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, gewerbliche und nicht-gewerbliche Tätigkeiten sauber zu trennen und sie unter zwei verschiedenen Namen anzumelden. Beispielsweise »XXX Design« und »XXX Media«. Ansonsten müsstest du komplett für alles Gewerbesteuer zahlen (in diese Falle sind schon viele hineingetappt).

Es gibt Überschneidungen.
Beispiel: Bildretusche. Eine simple Retusche ist eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn du aber das Foto oder eine künstlerische Bildcollage selbst gemacht hast, dann ist es Teil des schöpferischen Designprozesses und damit nicht gewerblich.
Beispiel: Text. Einen Text erfassen und typografisch sauber zu setzen ist eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn du aber das Buch selbst konzipiert hast und dir Satzspiegel, Auswahl der Schrift, Einbindung der Bilder etc. selbst ausgedacht hast, dann ist es kein simpler Textsatz mehr sondern typografische Gestaltung.

Der Unterschied ist immer der: bist du nur handwerklich ausführend tätig, oder bist du auch der geistige Vater des Designs?

Wenn du als freiberuflicher Designer arbeiten willst, dann vermeide in deiner Eigenwerbung und auf deinen Rechnungen Begriffe wie Satz, Retusche und Beratung/Consulting und schreibe statt dessen typografische Gestaltung oder Entwurf und Umsetzung oder ähnliches.

Ein weiteres Merkmal von Designtätigkeit ist die Unterteilung des Honorars in Entwurfs- und Nutzungsvergütung. Das wirst du nicht immer machen können. Aber bei eigenen Fotos, Signets und Illustrationen solltest du es tun. Wenn nach einigen Jahren ein Finanzbeamter auf die Idee kommen sollte, deine Arbeit als gewerblich einzustufen und deine bisherige Tätigkeit rückwirkend gewerblich nachzuversteuern (daran sind schon einige pleite gegangen!), dann ist es ein wichtiges Indiz für nicht-gewerbliche Designtätigkeit, wenn einige deiner Rechnungen den Posten Nutzungsvergütung haben.


Freiberufler bist du dann nicht, du musst also ein Gewerbe anmelden,  du brauchst eine Krankenversicherung,  ein Mediengestalter läuft nicht unter Künstler,  wenn du das mit KSK meinst.  Kleinstunternehmer bist  du bis max. 17.500 Euro Umsatz

Hatte einen Freelancer im alten Betrieb, da ich kein kontakt zu dem habe konnt ich den nicht fragen, aber danke für die info

@CrossDesigns

Freelancer heißt ja nicht Freiberufler,  sondern freier Mitarbeiter auf selbständiger Basis

@Barolo88

okay danke

Als Berufsbezeichnung kann man sich irgendwas ausdenken, wurde mir gesagt, z.B. "Mediendesigner".

Bei einem geringen Verdienst kannst du den Krankenkassenbeitrag reduzieren lassen (zumindest bei der gesetzlichen ist das so), aber es wird trotzdem sehr teuer!

Der Krankenkassenbeitrag wird so berechnet, als wenn du (mindestens) 2.178,75 Euro verdienen würdest, das ist die Bemessungsgrundlage. Nur auf Antrag kannst du es so reduzieren, dass dein Beitrag so berechnet wird, als wenn du 1452,50 Euro verdienen würdest (siehe Link).

So ganz blicke ich da nicht durch, aber die Kosten sind schon sehr unangenehm, wenn man nur wenig als Selbstständiger verdient.



https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/selbststaendige/

Meine Überlegung war jetzt als "Freelancer" zu arbeiten, dadurch wird ja meines wissens nach die Versicherung ect bezahlt, und dann neben bei Selbständigkeit aufzubauen, wäre das schlauer? :) danke für die antwort

@CrossDesigns

Kann ich leider nicht sagen, mit den genauen Unterschieden kenne ich mich nicht wirklich aus.