Ausgangssperre unter 14 Jahre

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Es stimmt, im Jugendschutzgesetz steht nichts von einer Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche zu bestimmten Uhrzeiten. Tatsächlich dürfen sich alle Menschen, egal wie alt, draußen rund um die Uhr aufhalten. Es gibt keine Ausgangssperre für bestimmte Altersgruppen.

Im Jugendschutzgesetz sind nur bestimmte Orte genannt, an denen Kinder und Jugendliche bestimmten Gefahren ausgesetzt sein könnten. Dort dürfen sich Kinder und Jugendliche nicht, oder nicht zu bestimmten Uhrzeiten aufhalten.

Leider ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass es irgendeine Ausgangssperre gäbe, die auch hier in diesem Forum von manchen irrtümlich am Leben erhalten wird.

Fällt der Polizei ein Kind auf, dass um 2 Uhr Nachts unterwegs ist, dann kann es sein, dass sie aus Sorge um dieses Kind etwas unternimmt - nicht weil es etwa für Kinder verboten wäre sich draußen aufzuhalten. So wird von Polizeibeamten ggf. angenommen, solche Kinder seien ohne Einverständnis der Eltern unterwegs (was sehr oft auch zutrifft).

Mit Einverständnis der Eltern können Kinder und Jugendliche auch die Nächte draußen durchmachen. Es gibt kein Gesetz, dass das verbietet.

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Ausgangssperre für Jugendliche, das Jugendschutzgesetz regelt lediglich den Aufenthalt in Gaststätten, Kinos, usw.

Wenn deine Eltern dich rein rufen hast du rein zu gehen. Ja natürlich um die Uhrzeit hast du zu schlafen.

Bitte vor dem Antworten die Frage lesen.

@Ignatius

habe ich und dort habe ich drauf geantwortet

es gibt keine ausgangssperre ....

theoretisch bezieht sich alles davon nur auf öffentliche Veranstaltungen usw. Das heißt draußen sein kannst du so viel du willst. Aber praktisch denke ich wenn 12/13jährige Kinder nachts um 2 öffentliche Verkehrsmittel nutzen ohne nen Erwachsenen werden sich Leute verantwortlich fühlen und die Polizei verständigen